Thüringen
Finanzielle Unterstützung für Gehörlose
ERFURT. In Thüringen sollen gehörlose Menschen künftig mit einem Sinnesbehindertengeld finanziell unterstützt werden. Nach einem Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung sollen sie rückwirkend zum 1. Juli 2017 monatlich 100 Euroerhalten. In Thüringen leben knapp 2000 Gehörlose. Sie haben laut Sozialministerin Heike Werner (Linke) einen Mehrbedarf für Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden. Das gelte etwa für die Kosten für Gebärdendolmetscher. Thüringen schließe mit dieser Leistung, die Gehörlosen mehr Teilhabe ermöglichen solle, zu Sachsen und Sachsen-Anhalt auf, so das Ministerium. Jährlich sollen für diese Leistung 2,2 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. (zei)