Neue Debatte

Auch Menschen mit Behinderung sollen wählen dürfen

Im Vorfeld der Bundestagswahl fordern Verbände und Politik, den Ausschluss behinderter Menschen aus dem Wahlrecht zu streichen. Auch das Bundesverfassungsgericht nimmt sich der Frage an. Doch Kritiker warnen vor Missbrauch.

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:
Informationen und Wahlunterlagen müssen in einfacher Sprache verfügbar sein, so eine Forderung.

Informationen und Wahlunterlagen müssen in einfacher Sprache verfügbar sein, so eine Forderung.

© Olesia Bilkei/stock.adobe.com

BERLIN. Zweieinhalb Wochen vor der Bundestagswahl übt der Sozialdienst Diakonie massive Kritik am Ausschluss behinderter Menschen, die auf eine Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind. "Menschen aufgrund ihrer Behinderung gesetzlich vom Wahlrecht auszuschließen, ist diskriminierend", betont Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Dafür sei auch eine Reform von Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz dringend nötig. Loheide sagte, für eine gerechte Teilhabe müssten Wahlen barrierefrei gestaltet werden: "Dazu gehören beispielsweise Wahlprogramme in leichter Sprache oder neutrale Unterstützung bei der Entscheidungshilfe."

Rund 85.000 Menschen sind in Deutschland von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Bei Landtagswahlen dürfen sie aktuell lediglich in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen teilnehmen, nachdem in beiden Bundesländern kürzlich der sogenannte Wahlausschluss abgeschafft wurde. Sie sollten anderen als Vorbild dienen, regte Loheide an.

Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, forderte kürzlich erneut eine Zulassung behinderter Menschen zur Bundestagswahl. Sie habe die Erwartung, dass das Thema nicht weiter auf die lange Bank geschoben, sondern in den nächsten Koalitionsvertrag aufgenommen werde", sagte Bentele Medienvertretern Ende August.

Es geht auch anders

In Österreich, den Niederlanden und zwölf weiteren EU-Staaten existieren keine Wahlausschlüsse. Im deutschen Recht ist der Ausschluss in Paragraf 13 Bundeswahlgesetz geregelt, dem allerdings die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 29) entgegensteht. Dort garantiert die UN behinderten Menschen "die politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können". Gegen den Wahlausschluss haben mehrere Betroffene beim Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht. Entschieden werden soll noch in diesem Jahr.

Gegner einer Reform fürchten, es könne zu Missbrauch des Wahlrechts durch den Betreuer kommen, zum Beispiel, indem dieser den Behinderten in seiner Entscheidung beeinflusse. Leicht verständliche Informationsmaterialien und Wahlunterlagen, wie sie auch in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt sind, könnten dem zumindest teilweise entgegenwirken. In diesem Kontext wurden außerdem erneut Forderungen laut, auch minderjährigen Kindern das Wahlrecht zuzubilligen, auszuüben durch die Eltern.

Wahlausschluss

  • Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Menschen, die entweder "in allen Angelegenheiten" einen Betreuer haben oder nach einer Straftat in die Psychiatrie eingewiesen wurden.

  •  Davon betroffen sind in Deutschland rund 85.000 Menschen.

  •  Der Ausschluss ist in Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes geregelt.

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