Bundesrat

Rettungsgasse blockieren kostet 320 Euro

Länderkammer verschärft die Bußgeldhöhe, wenn Rettungsgassen nicht beachtet werden.

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Kein Durchkommen: Wer künftig keine Rettungsgasse bildet, bzw. diese blockiert, muss mit deutlich erhöhten Bußgeld-Strafen rechnen.

Kein Durchkommen: Wer künftig keine Rettungsgasse bildet, bzw. diese blockiert, muss mit deutlich erhöhten Bußgeld-Strafen rechnen.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

BERLIN. Wer nach einem Unfall keine Rettungsgasse bildet, kann künftig mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat bestraft werden. Der Bundesrat hat am Freitag die Strafenverkehrsordnung entsprechend angepasst. Bisher "drohte" bei einem solchen Verhalten lediglich ein Ordnungsgeld von 20 Euro. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) zeigte sich dennoch nicht ganz zufrieden. Seine Landesregierung hätte sich Bußgelder bis 500 Euro sowie ein generelles Fahrverbot vorstellen können. Pistorius verwies auf Österreich, wo bei einem solchen Fehlverhalten Strafen von bis zu 2000 Euro drohen.

Auch das Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrer künftig teurer zu stehen. Der Bundesrat stimmte am Freitag für eine Verschärfung des bestehenden Handy-Verbots, das vielfach missachtet wird. Für Verstöße werden künftig 100 Euro statt bisher 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie künftig 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie etwa Tablets und Laptops erweitert.

Unterdessen hat Niedersachsen zusammen mit Bremen einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug zu übernehmen. Seit der Reform im Jahr 2004 müssen die Kosten für Antikonzeptiva aus der Pauschale für Gesundheitspflege finanziert werden. Diese beträgt jedoch nur 15 Euro im Monat. In der Praxis seien die Kosten vieler Verhütungsmethoden damit kaum zu decken, heißt es in dem Antrag.

Landesgesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) nannte es "unhaltbar", das laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) jede vierte Frau, die Sozialhilfe bezieht, schon einmal aus Kostengründen auf Verhütung verzichtet habe. Mit der Entschließung, über die nun die Ausschüsse beraten, wird die Bundesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.

Wie schon im Juli hat der Bundesrat die Abstimmung über das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen von seiner Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetz, das unter anderem eine stärkere Zusammenarbeit von Jugendämtern und Kinderärzten vorsieht, fällt aber nicht der Diskontinuität anheim. Der Bundesrat kann es am 3. November erneut beraten. (fst)

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