Psychiatrische Kliniken

Bundesverfassungsgericht verhandelt Fixierungen

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 30. Januar über Fixierungen während Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken verhandeln. Ein Beschwerdeführer aus Bayern war über acht Stunden an Armen, Beinen, Bauch, Brust und Stirn fixiert worden, der andere aus Baden-Württemberg über mehrere Tage an Armen, Beinen und Bauch. Dem lagen jeweils ärztliche Verordnungen zugrunde. Die Beschwerdeführer machen geltend, für eine solche Freiheitsentziehung müsse zusätzliche ein Richtervorbehalt bestehen. Die Karlsruher Richter wollen auch erörtern, ob bei den ohnehin Untergebrachten eine weitere "Freiheitsentziehung" überhaupt noch möglich ist. (mwo)

Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16

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