Abtreibung

Vier Länder für Aufhebung des Werbeverbots

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BERLIN. Vier Bundesländer haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Bereits am Freitag soll der Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen in den Bundesrat eingebracht werden.

Darin sprechen sich die Länder dafür aus, den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch zu streichen. Das 1933 von den Nazis erlassene Werbeverbot widerspreche "den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl", heißt es in dem Antrag. Auch dürften Ärzte nicht "dafür kriminalisiert werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen". Hintergrund des Vorgangs ist die gegen eine Fachärztin für Allgemeinmedizin verhängte Geldstrafe, weil sie auf ihrer Praxiswebseite auf den Abort als Teil ihres Leistungskatalogs hingewiesen hatte. Die Ärztin hat dem Bundestag jüngst eine Petition mit 150.000 Unterstützern übergeben. (fst)

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