Klinikqualität

Baden-Württemberg ist gegen "Experimente"

Landesregierung will Qualitätsindikatoren nicht automatisch in die Krankenhausplanung übernehmen.

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STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung lehnt es klar ab, auf Bundesebene entwickelte Qualitätsindikatoren automatisch in der Krankenhausplanung einzusetzen. Das Sozialministerium erklärt auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag, die Regierung werde daher von der Ausnahmeklausel im Krankenhausstrukturgesetz Gebrauch machen. Diese verhindert, dass die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren unmittelbar Grundlage der Krankenhausplanung werden.

Das Land werde in der stationären Versorgung, die "entscheidende Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung hat", mit einem "gänzlich unerprobten Verfahren experimentieren", heißt es in der Regierungsantwort. Stattdessen werde das Sozialministerium in "Abstimmung mit dem Landeskrankenhausausschuss entscheiden, welche Qualitätskriterien bei der Planung berücksichtigt werden sollen.

Basis der Qualitätsindikatoren, die vom Institut zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt werden, seien Indikatoren aus der externen stationären Qualitätssicherung. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss habe eingeräumt, dass diese Daten "zum Zweck der Krankenhausplanung nur sehr eingeschränkt geeignet sind". Denn die Indikatoren bezögen sich auf Einzelleistungen, erlaubten aber "keinen Rückschluss auf die Planungsebene der Fachabteilung bzw. des Krankenhauses insgesamt", erläuterte das Ministerium. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben bereits ausgeschlossen, dass die Qualitätsindikatoren unmittelbar Wirkung auf die Krankenhausplanung haben.

Die ersten Ergebnisse zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren werden den Länden im September 2018 übermittelt. Das Ministerium kündigt an, die Auswertungen würden "eingehend" geprüft. Unter Beteiligung des Landeskrankenhausausschusses werde dann entschieden, ob und wenn ja, welche Planungsindikatoren bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden sollen.(fst)

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