Abbrüche

Grüne wollen Werbeverbot für Abtreibungen aufheben

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BERLIN. Die Grünen im Bundestag möchten das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch aufheben. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, mit dem der Paragraf 219a StGB abgeschafft werden soll.

Anders als die Strafnorm nahelege, werde auch sachliche und nicht werbende öffentliche Information über legale Schwangerschaftsabbrüche von Ärzten unter Strafe gestellt. "Dafür fehlt es aber an einem Strafgrund", heißt es in dem Antrag.

Die praktische Bedeutung dieser Vorschrift sei lange als gering eingeschätzt worden. In den vergangenen Jahren sei dann aber die Zahl der Anzeigen und eingeleiteten Ermittlungsverfahren gestiegen. Im November hatte die Verurteilung einer Allgemeinärztin vor dem Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro Aufsehen erregt.

Sie führte auf ihrer Praxiswebseite Hausärztin unter der Rubrik "Spektrum" auch "Frauengesundheit" mit dem Unterpunkt "Schwangerschaftsabbruch" auf. Das Verfahren gilt als Anlass für die Forderungen, diese seit 1933 weitgehend unverändert bestehende Strafnorm abzuschaffen. Im Bundesrat liegt seit Dezember ein Gesetzentwurf von vier Ländern vor, in dem ebenfalls die Aufhebung des 219a gefordert wird. (fst)

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