Pornografie-Vorwurf

Baby in Gefahr? Richter geben Jugendamt recht

Ein hessisches Jugendamt durfte ein Baby noch im Krankenhaus in Obhut nehmen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf Kinderpornografie-Vorwürfe gegen den Lebensgefährten der Mutter.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Das Jugendamt darf noch in der Geburtsklinik ein neugeborenes Mädchen in Obhut nehmen, wenn vermutlich der Lebensgefährte der Mutter bereits von deren älteren Schwestern Fotos in kinderpornografischen Positionen gemacht hat.

Unabhängig vom Zweck der Fotos werde schon durch solche Aufnahmen das Kindeswohl gefährdet, wie jüngst das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Eilbeschluss entschied.

Es wies damit eine Mutter aus Hessen ab. Mit ihrem Lebensgefährten hat sie bereits zwei Töchter, die bereits in Pflegefamilien untergebracht sind. Bei ihm waren Fotos der Mädchen in eindeutig kinderpornografischen Positionen gefunden worden; die deswegen eingeleiteten Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Als die Mutter eine weitere Tochter bekam, nahm das Jugendamt diese noch im Krankenhaus in Obhut und brachte sie ebenfalls in einer Pflegefamilie unter. Mit ihrem Eilantrag wollte die Mutter erreichen, dass sie ihr Kind zurückbekommt.

Kindeswohl im Haushalt gefährdet

Dies lehnte das OLG nun ab. Das Kindeswohl des Babys wäre im Haushalt der Mutter und ihres Lebensgefährten gefährdet.

Zur Begründung verwiesen die Frankfurter Richter auf den "dringenden Verdacht des sexuellen Missbrauchs der beiden älteren Töchter". Es gebe mehrere Lichtbilder der Mädchen, fast nackt und in kinderpornografischen Posen. Durch solche Aufnahmen sei das Kindeswohl gefährdet, ganz gleich, ob vermutlich der Lebensgefährte sie für sich selbst oder für andere Personen angefertigt hat.

"Bereits durch das Fotografieren der Kinder in diesen eindeutig sexualisierten beziehungsweise kinderpornografischen Positionen liegt eine Degradierung der Mädchen zu einem bloßen Sexobjekt und eine sexuelle Ausbeutung zu pornografischen Aktivitäten", heißt es in dem Frankfurter Eilbeschluss.

"Erhebliche und nachhaltige Gefahr"

Hieraus ergebe sich die "erhebliche und nachhaltige Gefahr", dass der Lebensgefährte der Mutter auch deren jüngste Tochter "zur Befriedigung eigener und fremder sexueller und kinderpornografische Interessen missbraucht".

Nach dem OLG-Beschluss muss das Jugendamt nicht abwarten, ob sich diese Gefahr auch verwirklicht. Denn schon der einmalige Missbrauch könne zu einer schwerwiegenden Schädigung führen. Hinzu komme, dass sich das Mädchen wegen seines Alters von erst wenigen Monaten anderen Personen nicht anvertrauen könne.

Oberlandesgericht Frankfurt

Az.: 1 UF 4/18

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