Interview mit Professor Harald Deisler

Paradigmenwechsel wäre für die Versorgung schlecht!

Zehn Jahre war Professor Harald Deisler Unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss. Dort saß er den Unterausschüssen Psychotherapie, Methodenbewertung und Zahnärzte vor. Am Wochenende endete die Amtszeit des gelernten Juristen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: 16 Monate alt ist die neue Psychotherapierichtlinie: Wie lautet Ihr Zwischenfazit?

Kurz vor dem 70. Geburtstag ist Schluss. Harald Deisler hört als Unparteiisches GBA-Mitglied auf.

Kurz vor dem 70. Geburtstag ist Schluss. Harald Deisler hört als Unparteiisches GBA-Mitglied auf.

© GBA

Dr. Harald Deisler: Die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung als zusätzliche Versorgungselemente sind bereits gut etabliert. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist zu einer zentralen Anlauf- und Koordinationsstelle für psychisch kranke Menschen geworden. Sie kommt vor allem chronisch kranken Patientinnen und Patienten zugute.Mit der Sprechstunde sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten noch stärker als bisher eine direkte zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten, die eine schnelle diagnostische Abklärung wünschen oder einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz suchen.

Mit der Akutbehandlung ist es gelungen, für die meisten Patienten, die nicht auf eine Richtlinientherapie warten können, ein rasches Hilfsangebot zu schaffen. Deshalb sage ich: Der Aufwand hat sich auf jeden Fall gelohnt, denn die Versorgung von psychisch Kranken hat sich dadurch bereits jetzt schon verbessert. Genauer werden wir dies wissen, wenn die Evaluation vorliegt. Die Daten müssen über mehrere Quartale erhoben und ausgewertet werden, um genauere Aussagen treffen zu können.

Die Methodenbewertung gilt als konfliktiv. Wie haben Sie das als Vorsitzender des Unterausschusses wahrgenommen?

Deisler: Unterschiedliche Interessenslagen zum Ausgleich zu bringen und mit vernünftigen Kompromissen gute Versorgungslösungen zu finden gehört zum Kerngeschäft im GBA – auch in der Methodenbewertung. In der vergangenen Amtsperiode ist es gelungen, in der ganz überwiegenden Anzahl der Entscheidungen im Konsens zu beschließen. Mit Blick auf die Patientensicherheit wurden drei Behandlungsmethoden aus der Versorgung ausgeschlossen – trotz des Neun-Stimmen-Quorums: der Einsatz von ausschließlich antikörperbeschichteten Stents zur Behandlung von Koronargefäßstenosen, arthroskopische Eingriffe bei der Gonarthrose und der Einsatz von Stents zur Behandlung von intrakraniellen Stenosen.

Zudem hat der GBA zu insgesamt 20 neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Beratungen zu einer Erprobungsrichtlinie aufgenommen. Hier liegt das Konfliktfeld außerhalb des GBA: Wenn die erforderliche Kostentragung der Hersteller nicht zustande kommt, darf eine Erprobungsrichtlinie nicht beschlossen werden. Diese Konstellation gab es leider mehrfach.

Die Versorgung findet zunehmend ambulanter statt. Wie schätzen Sie persönlich unter diesem Gesichtspunkt die Zuordnung von Erlaubnis- und Verbotsvorbehalt beim Einsatz neuer Methoden ein?

Deisler: Die Überwindung der sektoralen Trennung in der medizinischen Versorgung ist ein Dauerthema. Mit Angeboten wie der ASV, den DMP, die kontinuierlich erweitert und ausgebaut werden, ist die Richtung klar erkennbar. Eine sektorenübergreifende Versorgung erfordert neben einheitlichen Vorgaben zu Vergütung und Bedarfsplanung vor allem ein abgestimmtes Innovationsmanagement. Dabei muss bei der Ausgestaltung in erster Linie die Patientensicherheit gewährleistet sein.

Ein Blick voraus: Braucht der GBA neue Legitimation? Neue Bänke für die Pflege oder sogar die Industrie?

Deisler: Sicherlich gibt es die ein oder andere Stellschraube, um die Legitimation zu verbessern – das zeigen ja die drei Rechtsgutachten, die das BMG in Auftrag gegeben hat. Eine grundsätzliche Neustrukturierung ist aus meiner Sicht aber nicht sinnvoll. Der Gesetzgeber hat nicht umsonst die Gremien und Funktionen der gemeinsamen Selbstverwaltung immer wieder bestätigt und strukturell weiterentwickelt – die sektoralen Bundesausschüsse von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen wurden 2004 vom GBA abgelöst, und dessen Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten wiederum wurden in den letzten Jahren erheblich erweitert.

Die Aufgaben, die der GBA in den verschiedenen Regelungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung einnimmt, sind ganz unterschiedlich angelegt und dergestalt, dass eine zentralistische staatsmedizinische Behörde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an ihre Grenzen geraten würde. Der GBA hingegen arbeitet in einem klug austarierten Gleichgewicht von fachlich-inhaltlicher Verantwortung und rechtlicher Kontrolle und Steuerung durch die Rechtsaufsicht und den Gesetzgeber. Eine Aushöhlung der Kompetenzen des GBA oder ein völliger Paradigmenwechsel wären für die Versorgung schlecht und politisch unklug. Außerdem: Bereits heute ist der Deutsche Pflegerat an Beratungen beteiligt und die pharmazeutische Industrie hat umfangreiche Stellungnahmerechte.

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