Versorgung

Eine „fast lane“ für Innovationen

Innovationen sollten nach den Plänen des SpiFa für fünf Jahre räumlich und zeitlich begrenzt eingeführt werden können. Das aber erfordert zwingend Selektivverträge.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Innovationen in der Medizin: Nicht immer gelangen sie nach Ansicht von Fachärzten ausreichend schnell zum Patienten.

Innovationen in der Medizin: Nicht immer gelangen sie nach Ansicht von Fachärzten ausreichend schnell zum Patienten.

© ipopba / Getty Images / iStock

DÜSSELDORF. Innovationen sind für das Gesundheitswesen viel zu wichtig, um ihre Einführung allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zu überlassen, findet der Ehrenpräsident des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Dr. Andreas Köhler. Beim Symposium des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) während des 41. Deutschen Krankenhaustages präsentierte der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Reformvorschläge des SpiFa.

Köhler, der in seiner früheren Funktion selbst an GBA-Entscheidungen beteiligt war, blickte ausdrücklich als „Privatier“ auf das mächtigste Gremium im deutschen Gesundheitswesen. Was Neuerungen anbelangt, ist seine Einschätzung eindeutig: „Im GBA wurden Innovationen noch nie als Chance verstanden.“ Als Grund für die innovationshemmende Wirkung sieht Köhler die mächtige Rolle des Trägerausschusses, in dem KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband ohne Beteiligung der Öffentlichkeit Entscheidungen fällen würden.

Direktes Antragsrecht beim IQWiG

Nötig sei eine „fast lane“ für Innovationen, die nicht durch die Träger behindert wird, sagte er. Der Vorschlag: „Der Bundestagsgesundheitsausschuss bildet einen Innovationsausschuss, der ein direktes Antragsrecht beim IQWiG hat.“ Unternehmen könnten Anträge bei dem Ausschuss stellen und Dossiers einreichen. Innovationen sollten für fünf Jahre räumlich und zeitlich begrenzt eingeführt werden können. Das erfordere zwingend Selektivverträge. Zudem sei eine Evaluation notwendig. „Das ist die Überlegung der Fachärzte, weil wir sehen, dass wir Innovationen brauchen, um die Versorgungsprobleme der nächsten 20 Jahre zu lösen“, sagte Köhler.

Was die Adressaten von solchen Vorschlägen halten, blieb leider im Dunkeln. Weder der GBA noch das Bundesgesundheitsministerium wollten einen Vertreter zu der Veranstaltung schicken, berichtete BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies.

Ungleiches Kräftemessen

Auch DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum sparte nicht mit Kritik am GBA. „Wir erkennen an, dass man ein solches Steuerungsgremium in der Selbstverwaltung braucht“, sagte er zwar. Die Ausgestaltung sei aber an vielen Stellen unbefriedigend. Dazu zählt er, dass auf der einen „Bank“ fünf Vertreter der Kassen sitzen, auf der anderen fünf Leistungserbringer, aber verteilt auf Kliniken, Niedergelassene und Zahnärzte. Es sei eine Fiktion, die Leistungserbringer als Einheit zu betrachten.

„Als zentrales Problem sehe ich die Letztentscheidung des unparteiischen Vorsitzenden, die ihm eine enorme Macht im System gibt“, sagte Baum. Die eigentliche Aufgabe, die verschiedenen Meinungen zusammenzubringen, erfüllt der Vorsitzende seiner Meinung nach nicht. Für Baum ist klar: „Wir müssen zu einer anderen Entscheidungsfindung kommen.“ Auch er kann sich eine stärkere Rolle des Gesetzgebers vorstellen. Große Systementscheidungen sollten vorab dem Bundestag vorgelegt werden. „Damit würde man sie aus der Zuständigkeit einer einzelnen Institution nehmen.“

„Wir müssen das Zusammenspiel von Politik und Selbstverwaltung bei der Ausgestaltung des Gesundheitswesens überdenken, damit der GBA den Erwartungen genügen kann“, sagte Dr. Jürgen Malzahn, Abteilungsleiter stationäre Versorgung beim AOK-Bundesverband. Ihm fehlen klare Gesundheitsziele und konkrete Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung. Der GBA habe eine hohe fachliche Kompetenz, betonte Malzahn. Mögliche Alternativen kann er nicht erkennen. „Der GBA kann nur so gut sein, wie es die strategischen Vorgaben durch Politik und Gesetzgeber sind.“

Es gehe nicht darum, den GBA abzuschaffen, er müsse aber effektiver werden, betonte der Infektiologe Professor Andrew Ullmann, der für die FDP im Bundestag sitzt. Die verschiedenen juristischen Gutachten zum GBA und seiner verfassungsrechtlichen Legitimation zeigten den Handlungsbedarf. Ziel einer GBA-Reform sollte es sein, die Verfahren rechtssicher, minimal-bürokratisch, transparent und zügig zu machen.

Bei aller Kritik am GBA sieht BDI-Präsident Spies die möglichen Auswirkungen der juristischen Gutachten mit gemischten Gefühlen. „Vielleicht geht der Schuss nach hinten los“, warnte er. Die eingehende juristische Prüfung könnte am Ende die Spielräume der Selbstverwaltung beschneiden. „Unter Umständen wird die Selbstverwaltung so begrenzt, dass sie kaum noch beschlussfähig ist.“

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