Ethikrat
Einzug in Heim ohne Zwang
BERLIN. Der Umzug von pflegebedürftigen oder behinderten Menschen in eine Einrichtung soll ohne Zwang und selbstbestimmt erfolgen. Das betont der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme „Hilfe durch Zwang? – Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung“.
In der Stellungnahme, die der Bundesregierung vorliegt, heißt es für den Bereich der Altenpflege und Behindertenhilfe, dass die Mitarbeiter die Symptome und den Verlauf von gerontopsychiatrischen Erkrankungen, insbesondere Demenz, kennen müssten, um den Einsatz von Zwang in der Altenpflege zu minimieren. (ato)