Orientierungsmarke ist die drittbeste KV
BERLIN (HL). Fast pünktlich auf den Tag erfüllten KBV und GKV-Spitzenverbände Anfang Oktober vergangenen Jahres, was ihnen der Gesetzgeber im Arzneimittel-Spargesetz AVWG aufgetragen hatte: die Bonus-Malus-Regelung. Aktuell gilt die Bundesregelung für sechs Arzneigruppen. Die Kernbotschaft: Wer die Leitsubstanz verordnet, verschreibt günstig und schützt sich vor dem Malus.