"Rabattverträge gefährden zentralistische Steuerung"
BERLIN (HL). Rabattverträge in der Regelversorgung der GKV sind nach Auffassung von Wolfgang Kaesbach ein für das GKV-System gefährliches und kontraproduktives Instrument.
Veröffentlicht:Kaesbach ist der oberste Arzneimittelspezialist der GKV-Spitzenverbände. Seine Abteilung, derzeit noch beim BKK-Bundesverband in Essen, demnächst beim Spitzenverband Bund in Berlin angesiedelt, entscheidet über Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungen und damit jedes Jahr über Einsparungen in oft hoher dreistelliger Millionenhöhe. Kaesbachs Entscheidungen werden zentral getroffen und gelten für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung.
Gerade diese kollektiven Entscheidungen würden durch die kassenindividuellen Rabattverträge gefährdet, sagte Kaesbach bei einem Symposion des Deutschen Generika-Verbandes in Berlin. Da Rabattvertragspartner die Konditionen nicht offenbaren, entstehe Intransparenz. Die vermeintliche Wirtschaftlichkeit rabattierter Arzneimittel fördere die Mengenentwicklung, "weil Ärzte nun angstfrei verordnen können", sagte Kaesbach. Es sei aber ein Irrtum zu glauben, Richtgrößenprüfungen seien deshalb ausgeschlossen.
Rabattverträge beschädigten zudem kollektive Steuerungsinstrumente. Konkretes Beispiel: der Gemeinsame Bundesausschuss hatte kurzwirksame Insulinanaloga wegen Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen - Kassen und Hersteller schlossen Rabattverträge, so dass die Analoga wieder wirtschaftlich wurden.
Eine weitere Gefahr aus Kaesbachs Sicht: Rabattverträge könnten Kassen zu öffentlichen Auftraggebern oder gar zu Unternehmen machen: Dann müssten sie die Spielregeln des Vergabe- und Wettbewerbsrechts beachten. Kaesbachs Fazit: Rabattverträge taugen nicht für die Regelversorgung, sondern nur für Selektivverträge, etwa in der Integrationsversorgung.