In Hessen streiten AOK und KV über Haftungsfragen

FRANKFURT/MAIN (ine). In Hessen sind sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die AOK mal wieder überhaupt nicht einig. Auslöser des Streits ist die Frage, wer haftet, wenn die Arzneimittelobergrenzen überschritten werden. Für die AOK sind alle Vertragsärzte in der Pflicht.

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Die Krankenkasse hat einen entsprechenden Antrag beim Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung gestellt. Die Vorstandsvorsitzenden der KV, Dr. Margita Bert und Dr. Gerd W. Zimmermann sind empört. "In letzter Konsequenz würde dies bedeuten, dass die Überschreitungen der Obergrenze mit den ärztlichen Honoraren verrechnet würden", kommentiert die KV-Spitze in Frankfurt/Main den Vorstoß der Kasse. Dies hätte zur Folge, dass Ärzte alle Medikamente, die sie nach der Überschreitung der Arzneiobergrenze verordnen, aus eigener Tasche bezahlen müssten.

KV soll 87 Millionen Euro mit den Arzt-Honoraren verrechnen

Die KV ist über diesen Antrag der AOK Hessen beim Landesschiedsamt sehr verärgert. Hintergrund: Die AOK will die Summe der in den Jahren 2003 bis 2005 von Ärzten verordneten Arzneimittel, die über das zuvor festgelegte Verordnungsvolumen hinausgehen, bereits in diesem Jahr vom Honorar der Vertragsärzte abziehen. Die Höhe der Summe beträgt über 87 Millionen Euro.

Die AOK in Bad Homburg indessen ist pikiert, dass die KV Hessen die Pläne der AOK öffentlich diskutiert und in Pressemitteilungen verschickt. AOK-Sprecher Riyad Salhi verweist auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" darauf, dass die Frage der Haftung derzeit Gegenstand eines Schiedsamtverfahrens ist.

Das Landesschiedsamt hat das letzte Wort.

"Offenbar versucht die KV Hessen, die Entscheidung des Schiedsamtes im vorhinein medial zu beeinflussen." Man müsse sich fragen, ob dies einem vertragspartnerschaftlichen Miteinander entspreche. Salhi droht: "Immerhin leben wir in Zeiten der Selektivverträge." Für wegweisende Kooperationen würden künftig mehr denn je "Verlässlichkeit und ein konstruktiver Umgang in Konfliktsituationen" entscheidend sein.

Die KV fordere zudem völlig "unangemessen und über den rechtlichen Rahmen hinaus zusätzlich über 100 Millionen Euro von den Beitragszahlern der AOK Hessen. "Die Forderung einer Honorarsteigerung liegt damit über 20 Prozent", so Salhi. Dieser Tatbestand werde in der Pressemitteilung der KV verschwiegen. Salhi plädiert dafür, die Entscheidung des Landesschiedsamtes abzuwarten. Aus AOK-Sicht ist es nicht seriös, wenn die KV den Entscheidungen der Schiedsrichter mit derartigen Kommentierungen vorgreift.

Die KV argumentiert wiederum, dass, abgesehen von Niedersachsen, in keinem anderen Bundesland so sparsam verordnet werde wie in Hessen (wir berichteten). 2007 sind die Ausgaben um 6,5 Prozent gestiegen. Damit liegt Hessen 1,6 Prozent unter dem Bundesschnitt von 8,1 Prozent.

Zu leiden unter der Sparpolitik haben letztlich die Patienten, heißt es bei der KV. "Sollte die AOK mit ihrem Antrag durchkommen, stünden zahlreiche Verordnungen auf dem Prüfstand", so KV-Chefin Dr. Margita Bert. Um einen Kollektivregress abzuwenden, müssten viele Verordnungen eingespart werden. Bert: "Wie das Ärzte ihren Patienten erklären sollen, erschließt sich uns nicht."

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