GBA punktet im Streit um die Protonentherapie

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BERLIN (fst). Im Streit um den Einsatz der Protonentherapie für die Behandlung von Brustkrebs-Patientinnen im Krankenhaus hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss nach eigenen Angaben gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) durchgesetzt.

Der GBA hat 2004 die Therapie bei dieser Indikation aus der Erstattungspflicht ausgeschlossen. Das BMG hat diesen Beschluss beanstandet. Das Landessozialgericht Essen habe nun in einem nicht rechtskräftigen Urteil die Auffassung des GBA bestätigt, dass das Ministerium nur die Rechts-, aber nicht die Fachaufsicht über den GBA habe.

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