AOK beseitigt Innovationshürde
BERLIN (fst/HL). Augenärzte haben bald Rechtssicherheit bei der Behandlung ihrer AOK-Patienten mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD).
Veröffentlicht:Der AOK-Bundesverband und der Arzneimittelhersteller Novartis haben in einem Rahmenvertrag die Kostenübernahme für die Behandlung von AMD-Patienten mit Lucentis® (Ranibizumab) geregelt. Dabei sei eine Budget-Obergrenze vereinbart worden, sagte Udo Barske, Sprecher des AOK-Bundesverbands. Bislang haben sich sieben von 15 AOK-Landesverbänden der Vereinbarung angeschlossen, weitere würden folgen, so Barske.
Übergangsweise müssen die behandelnden Ärzte dem AOK-Patienten eine Pauschale in Rechnung stellen, die dieser dann von der Kasse erstattet bekommt. Grund dafür ist die bislang fehlende EBM-Leistungsposition für die intravitreale Injektion. Mittelfristig werde bei Vorliegen einer EBM-Ziffer die Behandlung mit Lucentis® zu einer normalen Sachleistung, so Barske. Damit haben Ärzte eine rechtssichere Therapiealternative zum oft praktizierten, aber umstrittenen Off-label-use des Krebsmedikaments Bevacizumab (Avastin®).