Regressdruck auf Ärzte soll sinken
BERLIN (HL). Nicht nur mit höheren Honoraren ab dem nächsten Jahr, sondern auch mit mehr Sicherheit und weniger Regressdruck will die KBV den Beruf des Vertragsarztes attraktiver machen.
Veröffentlicht:So bewertete KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller gestern vor Journalisten in Berlin den Abschluss der neuen Zielvereinbarungen für die Arznei- und Heilmittelausgaben für 2009 mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Diese Vereinbarung steckt auf Bundesebene den finanziellen Rahmen für die Arzneimittelversorgung ab. Für das laufende Jahr wurde das Ausgabenziel auf der Basis der aktuellen Entwicklung von 4,1 auf 5,2 Prozent erhöht. Dies bedeutet auch einen höheren Sockel für den geplanten Ausgabenanstieg im kommenden Jahr.
Der Rahmen sieht eine Ausgabensteigerung von insgesamt 6,6 Prozent vor. Dabei sind Zahl und Altersstruktur der Versicherten mit 0,8 Prozent, die Preisentwicklung mit 1,4 Prozent, der Einsatz innovativer Arzneimittel mit 3,5 Prozent und Verlagerungseffekte von der Klinik in die Praxis mit 0,9 Prozent berücksichtigt.
Die Kassen müssen die Kosten verantworten.
Weitere Veränderungen wie die Morbiditätsentwicklung, aber auch Wirtschaftlichkeitsreserven, können auf Landesebene verhandelt werden. Keine Einsparmöglichkeiten sehen KBV und Spitzenverband in neuen Richtlinien des Bundesausschusses, auch nicht durch das Instrument der Kosten-Nutzen-Bewertung und daraus resultierenden Höchsterstattungsbeträgen.
Das Ziel der KBV ist es, die Vertragsärzte weitgehend von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und vom Regressdruck zu befreien. Für geeignet hält Müller das Konzept, den Ärzten Leitsubstanzen vorzugeben, für die bestimmte Verordnungsanteile erreicht werden müssen.
Die Zahl der Arzneimittelgruppen mit Leitsubstanzen wurde jetzt um drei auf insgesamt 14 erweitert: ACE-Hemmer plus Diuretikum (Leitsubstanzen: Enalapril, Lisinopril, Ramipril jeweils mit HCT), Calcium-Antagonisten (Amlodipin, Nitrendipin) sowie nicht selektive Monoamin-Rückaufnahmehemmer (Amitriptylin). Empfohlen wird, Ärzte dann von der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu befreien, wenn sie die regional festgesetzten Ziele erreichen, der Einsatz der Arzneimittel indikationsgerecht ist und die Verordnungsmenge adäquat ist.
Grundsätzlich sieht die KBV es als Aufgabe von Krankenkassen und Arzneimittelherstellern an, die Kosten für die Versorgung zu verantworten. Bei Ärzten liege die Entscheidung über die Indikationsstellung, die geeignete Verordnungsmenge und die Orientierung an evidenzbasierten Leitlinien.