Gericht beanstandet Insulin-Beschluss des GBA nicht
BERLIN (fst). Im Streit um die Bezahlung von kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker sieht sich der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt.
Danach wies das Sozialgericht Berlin in einem Eilverfahren einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Lilly Deutschland zurück. Der Hersteller hatte Verfahrensfehler sowie eine unzutreffende Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen moniert.
Das Gericht aber urteilte, der Beschluss sei rechtskonform zustande gekommen. Anfang Dezember wird das Gericht im Hauptsacheverfahren urteilen. Dann will Lilly Deutschland über sein weiteres Vorgehen entscheiden, sagte eine Sprecherin.
Sozialgericht Berlin, Az. S 79KA 1907/06 ER