AOK verbucht Erfolg bei der Vergabekammer
STUTTGART (fst). Die AOK hat nach eigenen Angaben im Streit mit Arzneiherstellern über Rabattverträge einen Etappensieg errungen.
Die Vergabekammer Baden-Württemberg habe Nachprüfungsanträge für 14 Wirkstoffe als unzulässig und teils unbegründet zurückgewiesen, berichtet die AOK. Die Hersteller hatten argumentiert, den Belangen von Mittelständlern sei nicht ausreichend Rechnung getragen worden. Die AOK dagegen verweist auf die fünf Gebietslose in der Ausschreibung.