IQWiG-Berater fordert Kölner Institut zum Umdenken auf

BERLIN (ble). Am Konzept zur Kosten-Nutzen-Bewertung (KNB) innovativer Arzneimittel des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln scheiden sich weiter die Geister.

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So forderte der Tübinger Mediziner, Gesundheitsökonom und Ethiker Professor Georg Marckmann das IQWiG auf, sein Konzept indikationsspezifischer Effizienzgrenzen um das Modell qualitätsadjustierter Lebensjahre (QALY) durch eine Therapie zu ergänzen. Trotz aller Defizite seien QALYs ein gutes Instrument für die Einbindung eines "generischen Nutzenmaßes" in die KNB, sagte er auf einer Veranstaltung des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA).

Das beispielsweise in Großbritannien angewandte QALY-Konzept setzt den finanziellen Aufwand einer Therapie mit den durch sie gewonnen Lebensjahren in ein Verhältnis. Anhand eines Schwellenwerts entscheidet das britische Pendant zum IQWiG, das National Institute for Health and Clinical Excellence, ob eine Therapie vom dortigen nationalen Gesundheitsservice bezahlt wird.

Die Effizienzgrenzen erlaubten zwar deskriptiv eine gute Darstellung der Kosten-Nutzen-Verhältnisse in einem speziellen Indikationsbereich, sagte Marckmann, der auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des IQWiG ist: "Aber sie bieten eine unzureichende normative Rechtfertigung für Höchstbeträge." Die KNB müsse dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), der das IQWiG beauftragt, für dessen Entscheidungsfindung daher indikationsübergreifende Vergleiche ermöglichen. Ein Vorteil des seit Jahrzehnten angewandten QALY-Konzepts sei, dass dessen Mängel bekannt seien und Potenzial für eine Weiterentwicklung bestehe, warb Marckmann um eine Erweiterung des derzeitigen IQWiG-Ansatzes.

Nach Ansicht des Instituts ist das QALY-Konzept für den vom Gesetzgeber gestellten Arbeitsauftrag nicht geeignet (wir berichteten). Aufgabe des IQWiG sei, festzustellen, ob bei einem neuen Medikament das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen angemessen ist. In Einzelfällen will das IQWiG jedoch auch QALYs hinzuziehen.

Auf Basis von Effizienzgrenzen gibt das IQWiG Empfehlungen zu den angemessenen Kosten von Medikamenten ab. Die Entscheidung über volle Kostenübernahme oder die Festlegung eines Höchstpreises in der GKV liegt beim GBA.

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