Arzneipreisbildung im Ausland - unbekannt
BERLIN (fst). Über die Preisbildung für Arzneimittel in anderen Ländern zerbricht sich die Bundesregierung nicht den Kopf. Man führe "kein Register über Preisregulierungen und Erstattungsregelungen", heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag.
Allerdings gebe es auch in Deutschland Preisfestsetzungen - etwa Festbeträge, die "zum Schutz der Beitragszahler vor finanzieller Überforderung vom GKV-Spitzenverband festgelegt" würden. Gleiches gelte für Erstattungshöchstbeträge. Somit könne "dem Grunde nach für alle Arzneimittel die Höhe der Erstattung" begrenzt werden.