Mit weißer Salbe gegen das Regulierungs-Dickicht

Die Diagnose ist seit Jahren bekannt: Der deutsche Arzneimittelmarkt ist überreguliert, eine Vielzahl von Bestimmungen behindern die Ärzte beim Einsatz innovativer Arzneimittel; die Hersteller selbst beklagen einen Mangel an Transparenz und Planbarkeit. Ändern wird sich wenig.

Von Helmut Laschet

Bereits 2006 hatten die Ökonomen Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, und Dieter Cassel im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums eine Expertise erstellt, die an Deutlichkeit nichts vermissen ließ: "Das äußerst umfangreiche und ständig erweiterte Regulierungsspektrum konfligiert offenkundig mit der industriepolitischen Forderung nach Transparenz und Schlüssigkeit, Planbarkeit sowie Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Regulierungssystems. Die unklaren Interdependenzen zwischen den einzelnen Regulierungsinstrumenten mindern über deren Anzahl hinaus die Transparenz."

Der Standort Deutschland ist im Nachteil

Es gebe keine verlässlichen Rahmenbedingungen - und das falle vor allem bei forschenden Arzneimittelherstellern negativ ins Gewicht, da diese bei ihren aufwändigen Innovationsvorhaben in sehr langen Zeiträumen kalkulierten. Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Industrie am Standort Deutschland werde so beeinträchtigt.

Die Regulierungsinstrumente hätten andererseits nicht ausgereicht, die Arzneimittelausgaben nachhaltig zu stabilisieren. Betrug der Anteil der Arzneiausgaben am GKV-Gesamtbudget 1995 lediglich 13,4 Prozent, so liegt er nun bei etwa 17 Prozent - das ist mehr als die Vertragsärzte an Honorar bekommen.

Zu beobachten ist, dass die deutschen Arzneimittelhersteller im weltweiten Maßstab zurückgefallen sind. Als Wille und Cassel ihr Gutachten erstellten, befand sich kein deutsches Unternehmen unter den zwölf umsatzstärksten im Weltmarkt.

Eine Befragung der Pharmaunternehmen ergab: Die Gesundheitspolitik in Deutschland trägt aus der Sicht der Unternehmen wegen ihrer als innovationsfeindlich empfundenen Signalwirkung zu einem negativen Image des hiesigen Pharmastandortes bei, der sich vor allem im konzerninternen Wettbewerb ausländischer Tochterunternehmen zum Nachteil des Standorts Deutschland bemerkbar macht.

Zu den Hemmnissen zählen vor allem auch jene Regulierungen, die Ärzte beachten müssen: Negativlisten, Verordnungsausschlüsse des Bundesausschusses, Arzneimittel-Richtlinien, Richtgrößen und Regressdrohungen, Importquoten, Generikaquoten, Bonus- und Malus-Regelungen sowie Substitutionsregeln. Ein Wald voller Schilder, der vor allem ein Signal absendet: Vorsicht vor allem was neu ist! Das hat es bislang Ärzten in Deutschland schwer gemacht, relativ zügig innovative Arzneimittel einzusetzen.

Liberale Gesundheits- und Wirtschaftspolitik enttäuscht

Daran hat im Prinzip auch die seit 2004 mögliche Nutzenbewertung und die später ins Gesetz aufgenommene Kosten-Nutzen-Bewertung nichts geändert. Aufgrund eines anhaltenden Methodenstreits ist dieses Instrument bislang ohne praktischen Nutzen für die Akteure.

Wie stehen die Chancen für einen Paradigmenwechsel durch die seit fast einem Jahr amtierende liberal-konservative Bundesregierung, von der man die Hoffnung hatte, dass sie einen ordnungspolitischen Neuanfang wagen würde?

Tatsache ist: Allein schon die Erhöhung des gesetzlichen Rabatts von sechs auf 16 Prozent, der ganz überwiegend Innovationen betrifft, war ein Rückgriff in die Mottenkiste konventioneller Interventionspolitik. Eine neue Qualität gewinnt der Interventionismus vor dem Hintergrund der Dauer des erhöhten Rabatts: bis Ende 2013, insgesamt dreieinhalb Jahre. Gut vorstellbar, dass der Preisabschlag von 16 Prozent zur Gewohnheit und damit zur Dauereinrichtung wird.

Ebenfalls problematisch sind die geplante Schnellbewertung des Nutzens und die daraus resultierende mögliche Festsetzung eines Höchstbetrags für neue Arzneimittel. Denn alles, was gegenwärtig geplant ist, läuft auf mehr Zentralismus und mehr Staatswirtschaft hinaus - und nicht auf Wettbewerb. Neuesten Plänen zu Folge sollen nun die methodischen Vorgaben für die Schnellbewertung des Nutzens in einer Rechtsverordnung verankert werden. Ursächlich dafür ist das Misstrauen, dass offenbar sowohl die Politik wie auch die Industrieverbände dem IQWiG und dem Bundesausschuss entgegenbringen.

Erstattungshöchstbeträge auch für die Privatmedizin

Purer Zentralismus ist auch die Festsetzung des Höchstbetrags durch den GKV-Spitzenverband. Eine Vertragslösung zwischen einzelnen Kassen und Herstellern, die von der Industrie präferiert worden war, wollen weder die Krankenkassen noch das Bundesgesundheitsministerium.

Eine neue Wendung hat die Arzneimittelpolitik in den letzten Tagen dadurch erfahren, dass gesetzliche Rabatte, aber möglicherweise auch die Ergebnisse der Nutzen-Schnellbewertung und die daraus resultierenden Erstattungshöchstbeträge für die Versorgung von Privatversicherten gelten sollen. Die private Krankenversicherung ist natürlich erfreut über die damit verbundenen finanziellen Entlastungen. Würde dies allerdings realisiert, dann gäbe es in Deutschland für rezeptpflichtige Arzneimittel einen komplett regulierten Markt.

Ein Gewinn für die Ärzte ist damit konkret nicht verbunden. Es gibt keine präzisen Pläne dafür, das Regulierungsdickicht zu lichten. Bis auf die vage Andeutung, dass auf Richtgrößen eventuell verzichtet werden könnte, bleibt alles beim Alten.

Der Schilderwald in der Arzneimittelversorgung
Die meisten Regulationen müssen Ärzte bei Arzneiverordnungen beachten
Wirkungsebene Wirkung auf
Preis und Kosten Kosten und Qualität Wirksamkeit und therapeutische Qualität
Makroebene
gesamter GKV-Arzneimittelmarkt, alle Kassen bzw. Leistungserbringer
Arzneimittelvereinbarungen
Importförderung
Preissenkungen und temporärer Preisstopp
Festlegung von Preisspannen für Apotheken und Großhandel
Zwangsrabattierung
Verbot von Naturalrabatten
Zielvereinbarungen
GKV-Negativliste
Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA)
Mesoebene
Gruppen von Ärzten und Patienten, Kassenarten, einzelne Indikationsgebiete, Arzneimittelgruppen
Arztgruppenspezifische Richtgrößen
Festbeträge
Bonus-Regelung für Ärzte
Verbot von Naturalrabatten
Arzneimittelrichtlinien
Einschränkung der Verordnungsfähigkeit auf einen Teil der Patienten oder Indikationsgebiete
Mikroebene
einzelne Produkte, Patienten, Ärzte, Hersteller
Aut-idem-Regelung
Preisvergleichsliste
Bonuszahlungen an Ärzte
Malus-Regelung für Ärzte
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Nutzenbewertung
Quelle: IMPLICONplus - Tabelle: Ärzte Zeitung
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