Honorar: Multiple Blockade im KV-System

Trotz heftiger Kritik wird die asymmetrische Honorarverteilung nicht mehr korrigiert. Keine Beschlüsse hat der Erweiterte Bewertungsausschuss zur Mengenbegrenzung für bislang extrabudgetäre Leistungen gefasst.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Kein Beschluss zu extrabudgetären Leistungen wie ambulante Ops. Der Ball liegt nun auf Länder-Ebene.

Kein Beschluss zu extrabudgetären Leistungen wie ambulante Ops. Der Ball liegt nun auf Länder-Ebene.

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BERLIN. Trotz Kritik einzelner KVen steht nun fest: Die 500 Millionen Euro, die asymmetrisch unter den KVen verteilt werden, führen dort zu Steigerungsraten zwischen null und 3,46 Prozent. Der Beschluss des Bewertungsausschusses kam mit der Stimme des unparteiischen Vorsitzenden Professor Jürgen Wasem gegen das Votum der Krankenkassen zustande.

Im Erweiterten Bewertungsausschuss sollte auf KBV-Initiative versucht werden, Kompensationsregelungen für bestimmte, von Honorarverlusten betrofffene Fachrichtungen (Orthopädie, HNO, Augenärzte) zu finden. Auch für Berufsausübungsgemeinschaften sollte nach einer Lösung gesucht werden.

KVen haben Kritik nicht weiter substanziiert

Mit Schreiben vom 7. Oktober hatte die KBV die Länder-KVen darüber informiert und um Rückäußerung gebeten. Die Bitte um substanziierte Vorschläge blieb jedoch unbeantwortet. Aus diesem Grund sah auch die KBV vor der jüngsten Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am vergangenen Montag keinen Grund, die asymmetrische Honorarverteilung erneut zu verhandeln.

Nachdem sich noch am Montag vergangener Woche eine Lösung abgezeichnet habe, sah sich der Unparteiische Vorsitzende des Bewertungsausschusses, Professor Jürgen Wasem, nach Intervention verschiedener KVen außerstande, sich dazu eine Meinung zu bilden. Köhler: "So sehr ich Verständnis dafür habe, dass der Schlichter nach solchen Interventionen nachhaltig verunsichert wird und sich der Stimme enthält, so sehr kritisiere ich derartige Verhinderungsinterventionen gegen die Umsetzung von Beschlüssen der KBV-Gremien."

Daher sind erneute Vorstöße aus der Unions-Fraktion, den Ärzten einen abermaligen Nachschlag zukommen zu lassen, ohne Substanz. "Es entsteht eine schwierige Situation, wenn einige Regionen kaum oder nur wenig von den steigenden Honoraren profitieren", sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Johannes Singhammer der "Süddeutschen Zeitung" vom Mittwoch. Die regionale Verteilung der Mittel müsse von der Politik noch einmal genau untersucht werden.

Keinen Beschluss hat der Erweiterte Bewertungsausschuss über Ausgabenbegrenzungen für bislang extrabudgetär zu vergütende Leistungen gefasst.

2009 und 2010 galt auf der Grundlage des 2007 beschlossenen Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes, dass Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung zu einem vorab fest vereinbarten Punktwert zu vergüten sind. Das betrifft Leistungen wie beispielsweise ambulantes Operieren oder Dialyse.

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz sollen diese Leistungen mengenmäßig wieder begrenzt werden. Einzige Ausnahmen sind gesetzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie neu eingeführt Leistungen.

In den Beratungen am Montag konnte sich der GKV-Spitzenverband nicht mit seiner Forderung durchsetzen, aus dieser Soll-Bestimmung eine Muss-Bestimmung zu machen.

Zuschläge für ambulante Op bleiben erhalten

Damit liegt die Verantwortung für eine Mengenbegrenzung extrabudgetärer Leistungen auf der Länderebene. Die KBV hat dazu jedoch angekündigt, zum Umgang mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Ausgabenzuwachsbegrenzung Hinweise zu erarbeiten, die den KVen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die in einigen KV-Bereichen ausgehandelten Zuschläge für ambulante Operationen und belegärztliche Leistungen auf den Orientierungswert sollen unverändert 2011 und 2012 gelten. Mit dieser Forderung hat sich die KBV im Erweiterten Bewertungsausschuss durchgesetzt. Allerdings dürfen die Zuschläge nicht weiter erhöht werden. Auch neue Zuschläge dürfen nicht vereinbart werden.

Nachdem eine ergänzende Regelung zum Ausgleich überproportionaler Honorarverluste bei einzelnen Fachgruppen und Berufsausübungsgemeinschaften aufgrund von Interventionen einzelner KVen beim unparteiischen Vorsitzenden gescheitert ist, will die KBV versuchen, über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab Verbesserungen für die betroffenen Ärzte zu erreichen - trotz erschwerter Verhandlungsposition.

Lesen Sie dazu auch: Kolbenfresser im KV-System

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