Verordnung zur Nutzenbewertung passiert Kabinett
BERLIN (hom). Das Bundeskabinett ist am Mittwoch von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) über die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) informiert worden. Die Verordnung regelt das Verfahren der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel, die Teil der bereits beschlossenen Arzneimittelreform (AMNOG) ist. Die Reform tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Laut Nutzenbewertungsverordnung müssen Nachweise für einen Nutzen und Zusatznutzen eines Arzneimittels auf der Basis einer wissenschaftlichen Bewertung und nach internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin erfolgen. Auf Grundlage der Verordnung muss der Gemeinsame Bundesausschuss nun innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung eine Verfahrensordnung erlassen.