Bundesrat verabschiedet Btm-Novelle
BERLIN (HL). Auch nach der am Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bleibt die Versorgung von schwer schmerzkranken Patienten unzulänglich. Die Änderung der Rechtsverordnung beschränkt sich darauf, dass nun in den etwa 165 bestehenden Hospizen ein patientenunabhängiger Vorrat an opiathaltigen Schmerzmitteln angelegt werden kann. Davon profitieren etwa 23.000 Patienten.
Die Deutsche Hospizstiftung kritisiert, dass der Bundesrat - entgegen einer Empfehlung seines Gesundheitsausschusses - keine zu den Hospizeinrichtungen analoge Regelung für die rund 300.000 betroffenen Patienten in den 11.000 Pflegeheimen getroffen habe.
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