BPI will Liste, die Austausch von Arzneien regelt

FRANKFURT/MAIN (fst). Eine verbindliche Liste von Indikationen und Wirkstoffen, bei denen der Austausch in der Apotheke verboten ist: Dies ist eine von mehreren Forderungen des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), die er in das Versorgungsgesetz aufgenommen sehen will.

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Bei diesen Verordnungen solle die Wirtschaftlichkeitsprüfung entfallen. Gleiches solle gelten, wenn für Arzneimittel eine Vereinbarung mit den Kassen besteht oder wenn es sich um Medikamente gegen seltene Erkrankungen handelt. Komplett ausgenommen werden von der Wirtschaftlichkeitsprüfung müsse zudem die Schmerztherapie, fordert der BPI.

Arzneimittel für Kinder sollten besser erforscht werden. Die bisherigen ökonomischen Anreize für Studien hätten nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Daher sei eine konzertierte Aktion "Kinderarzneimittel" unter Leitung des Bundeskanzleramts sinnvoll.

Schließlich plädiert der BPI dafür, dass OTC-Präparate für Patienten mit schwerer Neurodermitis in die Erstattungsliste aufgenommen werden, damit die Versicherten nicht länger finanziell überfordert werden.

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Kosten und Nutzen

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