Industrie und Kassen ebnen den Weg zu Höchstbeträgen

BERLIN (HL/vdb). Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der pharmazeutischen Industrie haben sich nach neunmonatigen schwierigen Verhandlungen auf eine Vereinbarung zur Umsetzung der frühen Nutzenbewertung und der Ermittlung eines Höchstbetrages für Arzneien mit neuen Wirkstoffen geeinigt.

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Was darf Innovation künftig kosten?

Was darf Innovation künftig kosten?

© Karin Jähne / fotolia.com

Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelverhandlungen zwischen dem Hersteller eines neuen Wirkstoffs und dem GKV-Spitzenverband. Dabei ist geklärt worden, wie ein Vergleichsarzneimittel ausgewählt wird und wie die Jahrestherapiekosten zur Ermittlung des Erstattungsbetrages herangezogen werden können.

Dabei sollen auch erwartete Verordnungsmengen festgelegt werden können. Die Folgen von Abweichungen können GKV-Verband und Hersteller vereinbaren.

Kontrovers bleibt, welche europäischen Länder mit ihren Preisen als Referenz für Deutschland herangezogen werden sollen. Der GKV-Spitzenverband steht auf dem Standpunkt, alle EU-Länder, also auch die armen osteuropäischen, einzubeziehen.

Die Industrie plädiert dafür, nur in ihrer Wirtschaftsleistung mit Deutschland vergleichbare Länder zu berücksichtigen. Derart offene Fragen soll die im Mai gebildete Schiedsstelle klären.

vfa-Chefin begrüßt Einigung

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (vfa), Birgit Fischer, begrüßte die Einigung. In einer vfa-Veranstaltung mit Patientenselbsthilfegruppen betonte sie, dass es nicht an der Zeit sei, die Gefechte der Vergangenheit zu führen.

Die Diskussion über die Festsetzung eines Preises für innovative Arzneimittel müsse differenziert geführt werden. Nur den Blick auf die Kosten zu richten, sei wenig hilfreich.

Fischer: "Im Mittelpunkt müssen Qualität und Nutzen für den Patienten stehen." Zudem dürfe die Innovationskraft der Industrie nicht unterschätzt werden.

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