Nordrhein friert Me-too-Liste ein

Die Mee-too-Liste war Nordrheins Antwort auf die steigenden Arzneiverordnungen. Nun wird sie nicht weiter fortgeschrieben. Grund ist das AMNOG und die frühe Nutzenbewertung.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. In Nordrhein frieren die Krankenkassen und die KV (KVNo) die Me-too-Liste ein.

"Neue Präparate kommen nicht mehr auf die Liste, weil sie der frühen Nutzenbewertung nach dem AMNOG unterliegen", sagte der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff. Arzneimittel, bei denen der Patentschutz ausläuft, werden nicht länger aufgenommen.

Die Me-too-Liste wird vom Pharmakologen Professor Ulrich Schwabe im Auftrag der Kassen und der KVNo erstellt.

Auf ihr können niedergelassene Ärzte sehen, welche Präparate von Kassen und KV als Analogpräparate eingestuft werden, die nur dann verordnet werden sollten, wenn es keine preisgünstige Alternative gibt.

Seit einigen Jahren führt die Aufstellung auch Substitutionsmöglichkeiten auf. Mehrere Pharmahersteller haben in den vergangenen Jahren gegen die Liste geklagt.

"Beratung vor Regress" gilt weiterhin

Die jetzt gefundene Lösung sei ein Kompromiss, sagte Potthoff. "Ich wollte die Liste ganz abschaffen, aber das wollten die Kassen nicht." Andere Regionen könnten auch gut ohne eine solche Auflistung leben, sagte er.

Wie in den Vorjahren sieht die für 2012 ausgehandelte Arzneimittelvereinbarung vor, dass sich die Ärzte bei der Verordnung an Me-too-, Generika- und DDD-Quoten orientieren.

"Wer die in der Arzneimittelvereinbarung vorgegebenen Quotenziele einhält, bleibt von der Richtgrößenprüfung befreit." In Nordrhein bleibe es beim Prinzip Beratung vor Regress, so Potthoff. Wer die Quotenziele verfehlt, muss nicht automatisch mit Sanktionen rechnen.

Das vereinbarte Arzneimittelvolumen beträgt 3,306 Milliarden Euro für 2012, das sind 60 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. "Ich hätte gern ein bisschen mehr verhandelt, aber mehr war nicht drin", sagte Potthoff.

Das läge unter anderem an den Abschlüssen in anderen KVen, an denen sich die Krankenkassen orientiert hätten.

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