Kommentar zu Regressen
Erleichterung für Ärzte
Man könnte ja Böses vermuten und den Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Ursache dafür ansehen, dass das Bundesgesundheitsministerium eine für Vertragsärzte wichtige Klarstellung vorgenommen hat.
Das mit dem Versorgungsstrukturgesetz verankerte Prinzip "Beratung vor Regress" bei erstmaligem Überschreiten von Richtgrößen um mehr als 25 Prozent gilt nicht nur für neue, sondern für alle laufenden Verfahren.
Bislang war unter Juristen strittig, ob die neue, für Ärzte günstigere Regelung auch für Altfälle gilt.
Angesichts der offenbar hohen psychologischen Signalwirkung von Arznei- und Heilmittelregressen ist die Interpretationshilfe aus dem Hause Bahr mehr als nur Taktik in einem schwierigen Wahlkampf. Sie ist sachlich gerechtfertigt.
Auf einem anderen Blatt steht die Forderung der KBV nach völliger Abschaffung der Richtgrößenprüfungen. Alle Erfahrung in der Vergangenheit hat gezeigt, dass der Verzicht auf jegliche Kontrolle rasch ins Laissez-faire im Umgang mit knappen Mitteln münden kann.
Folglich wäre es Aufgabe von KBV und KVen, Alternativen zu entwickeln, die sich stärker an Versorgungsnotwendigkeiten und -zielen orientieren.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Bahr will Ärzte schützen