Preismoratorium: BPI will endlich Begründung sehen
BERLIN (cw). Nach dem Verband Forschender Pharmahersteller (vfa) hat nun auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie eine Begründung für den Fortbestand des Preismoratoriums und des 16-prozentigen Herstellerrabatts angemahnt.
Veröffentlicht:Sollte Berlin sich in dieser Sache weiterhin stur stellen, erwägt der Branchenverband "Schritte auf europäischer Ebene anzustrengen, um die Handlungspflichten der Bundesregierung durchzusetzen".
Mitte Februar hatte bereits der vfa eine stichhaltige Begründung vom BMG eingefordert, warum trotz ausgezeichneter Kassenlage in der GKV - die Rede ist von 20 Milliarden Euro Überschuss - der Herstellerabschlag unverändert beibehalten werden soll.
Nun ist auch der BPI mit seiner "Geduld am Ende", heißt es in einer Mitteilung.
"In einer Demokratie ist es schon ein mehr als zweifelhafter Vorgang, dass ein Bundesministerium den betroffenen Firmen die Auskunft verweigert, auf welcher Grundlage man fortgesetzt in die Besitzstandsrechte der Unternehmen eingreift", moniert der BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener.
Hintergrund des Ärgers: Laut der so genannten Transparenzrichtlinie der EU müssen staatliche Preiseingriffe einmal jährlich auf ihre Berechtigung hin überprüft werden.
Zudem ist die Versagung des vom Hersteller vorgeschlagenen Preises nach "objektiven und überprüfbaren Kriterien" zu begründen.
Intervention in Brüssel
Anfang Februar hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr verfügt, dass das Preismoratorium fortzuführen sei; die Haushaltslage der GKV sei unsicher.
Diese Erklärung ist den Pharmaherstellern zu dünn. Man habe, so Wegener, mit der im Herbst 2010 vorgenommenen Anhebung des Zwangsrabattes für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs auf 16 Prozent "einen extremen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzlage der GKV geleistet".
Angesichts deren aktuell satter Überschüsse verstoße der Fortbestand des Preismoratoriums jedoch ebenso gegen europäisches Recht wie das Ausbleiben der Begründung dafür.
Unmittelbar kann der Verband gegen den mageren BMG-Bescheid nicht vorgehen. Allerdings ließen sich Gespräche in Brüssel führen mit dem Ziel, ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland anzustoßen.
Zudem könnten einzelne Firmen vors Bundesverfassungsgericht ziehen. In der Vergangenheit hatten Unternehmen diese Möglichkeit wegen der langen Verfahrensdauer gescheut.
Inzwischen jedoch sei die Belastung durch den gesetzlich geforderten Rabatt bei manchen so groß, heißt es, dass darüber wieder ernsthaft nachgedacht wird.