Gericht verordnet KBV Transparenz

Marketing oder Wissenschaft: An Anwendungsbeobachtungen in der Arztpraxis scheiden sich die Geister. Was Kritiker noch stört: Bislang behielt die KBV Daten darüber für sich. Doch damit ist jetzt Schluss, urteilen Richter.

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Anwendungsbeobachtungen bei Arzneimittel: Hin und wieder gibt es dafür Geld.

Anwendungsbeobachtungen bei Arzneimittel: Hin und wieder gibt es dafür Geld.

© Patrick Pleul / dpa

BERLIN (af). Die Daten der Anwendungsbeobachtungen von Arzneimitteln in Arztpraxen werden öffentlich. Dies sieht ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vor.

Das Gericht hat der "Ärzte Zeitung" am Montag bestätigt, dass Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband die ihnen vorliegenden Zahlen und Fakten der Anwendungsbeobachtungen durch niedergelassene Ärzte in absehbarer Zeit veröffentlichen sollen.

Noch liegen das Urteil und seine Begründung nicht schriftlich vor. Geklagt hatte Transparency International. Die Antikorruptionsorganisation berief sich auf das Gesetz zur Informationsfreiheit.

Das Gericht hat nun entschieden, dass über den Inhalt der Verträge, die Höhe der Honorare, die Zahl der teilnehmenden Ärzte, die Pharmaunternehmen und die Medikamente informiert werden müsse.

Derzeit lägen Daten mehrerer hundert Anwendungsbeobachtungen aus den drei Jahren zwischen 2008 und 2010 vor, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der "Ärzte Zeitung".

Hürde Datenschutz

Bislang hätten die Daten auch auf Anfrage nicht veröffentlicht werden können. "Wir konnten die Einsprüche von Unternehmen nicht ignorieren", sagte Stahl. Es sei gut, dass aller Voraussicht nach nun Rechtsklarheit herrsche.

Anwendungsbeobachtungen aus Marketinggründen habe die KBV seit jeher abgelehnt und hohe Ansprüche an die Planungs-, Durchführungs- und Berichtsqualität gelegt.

Transparency International sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass es sich bei diesen Daten nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handele.

"Uns geht es darum, das Ausmaß der Anwendungsbeobachtungen erkennbar und erklärbar zu machen", sagte Dieter Hüsgen von Transparency International der "Ärzte Zeitung".

Deshalb habe seine Organisation auch nicht darauf bestanden, die Namen teilnehmender Ärzte zu erfahren. Wo aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Akteneinsicht gewährt werden könne, werde sich Transparency International auf die Angaben der KBV beschränken.

Im Vorfeld der Klage hatte die Organisation verbreitet, dass die Anwendungsbeobachtungen die gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu einer Milliarde Euro belasteten.

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