Anwendungsbeobachtung

GKV verlangt Pflicht zum Bericht

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BERLIN. Verpflichtende wissenschaftliche Abschlussberichte für Anwendungsbeobachtungen (AWB) hat der GKV-Spitzenverband gefordert.

Solche Berichte könnten als Grundlage dienen, die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen, sagte Dr. Antje Haas, Leiterin der Abteilung Arznei- und Heilmittel des Verbandes, am Montag vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages. Damit geht der Verband über die Forderungen der Koalition hinaus.

Die Koalition sieht in den AWB ein Einfallstor für Ärztekorruption. Vertreter der Pharmaindustrie forderten den unklaren Rechtsbegriff der Angemessenheit von Vergütungen im geplanten AWB-Paragrafen schärfer zu fassen.

Solche Rechtsunsicherheiten ständen im Widerspruch zur grundsätzlichen Stärkung der Instrumente "Anwendungsbeobachtung" und "Nichtinterventionelle Studien" durch das europäische und nationale Recht. Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten erklärten sie, die Ausgaben für AWB würden von den Unternehmen unter für Forschung und Entwicklung verbucht. Eine Größenordnung sei nicht bekannt.

Transparenz gefordert

Ergebnisse und Bewertungen von AWB in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu hinterlegen, hat die KBV gefordert. "Je mehr Transparenz es gibt, desto weniger Korruption ist möglich," sagte Stefan Gräf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

50 Prozent aller niedergelassenen Ärzte beteiligen sich an AWB, berichtete der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Ärzte, Professor Wolf-Dieter Ludwig, den Abgeordneten. Nicht alle dieser Untersuchungen seien Marketing. Die für die Studien geforderten Qualitätskriterien würden aber oft nicht eingehalten.

Die Zahl der Veröffentlichungen zu AWB sei minimal, der Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit gering. "Dieser Entwicklung müssen wir Einhalt gebieten," sagte Ludwig. (af)

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