Nordrhein

Einigung über Notfallpräparate in Apotheken

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KÖLN. In Nordrhein haben sich die Ärztekammer und die Apothekerkammer auf eine Notfall-Liste für die medikamentöse Versorgung von Palliativpatienten verständigt.

Sie folgen damit dem Beispiel ihrer Schwesterkörperschaften in Westfalen-Lippe. Die auf der Liste aufgeführten Arzneimittel sollen künftig in jeder der 2400 Apotheken in Nordrhein ständig vorrätig sein.

Dabei handelt es sich um Medikamente, die von den Ärzten üblicherweise in palliativmedizinischen Krisensituationen verordnet werden.

Mit der Verordnung eines Arzneimittels aus dieser Liste tragen Ärzte dazu bei, "dass ihre Patienten künftig jederzeit verlässlicher als bisher die Medikamente erhalten, die sie zur Bekämpfung von Symptomen wie Schmerzen, Ängsten, Übelkeit oder Schwindel brauchen", sagt Kammer-Präsident Rudolf Henke. (iss)

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