Im Fall von Rot-Grün

Lauterbach will Regress abschaffen

Was würde mit dem Gesundheitswesen passieren, wenn in drei Wochen Rot-Grün an die Macht kommt? Karl Lauterbach, Mitglied im Schattenkabinett von Peer Steinbrück, hat der "Ärzte Zeitung" einen Tipp gegeben.

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Mann mit Fliege: SPD-Politiker Karl Lauterbach hat die Regresse ins Visier genommen.

Mann mit Fliege: SPD-Politiker Karl Lauterbach hat die Regresse ins Visier genommen.

© Müller-Stauffenberg / imago

NEU-ISENBURG. Professor Karl Lauterbach, Mitglied im Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, will als Gesundheitsminister bei einem Wahlsieg von Rot-Grün den Arzneimittelregress kippen.

"Ich habe mich intensiv mit der Wirkungsweise des Regresses beschäftigt, er macht keinen Sinn mehr, bestraft Hausärzte und hält vor allem junge Menschen davon ab, sich für eine Niederlassung als Hausarzt zu entscheiden", sagte Lauterbach in einem Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Lauterbach betrachtet den Wegfall des Regresses zusammen mit dem Wegfall der Residenzpflicht für Vertragsärzte als wichtigen Baustein, um die Hürden für den Hausärztenachwuchs beim Einstieg in den Beruf zu senken.

Faktisch ist das Risiko eines exekutierten Arzneimittelregresses nicht mehr sehr hoch - tatsächlich werden aber die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Möglichkeit, in einen Regress zu geraten, zu einer immer noch beachtlichen psychologischen Belastung für Ärzte - mit Abschreckungswirkung für den Nachwuchs.

Das liegt auch daran, dass der Gesetzgeber bislang den Regress nicht vollständig abgeschafft hat und die Selbstverwaltung gesetzliche Möglichkeiten zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten nur sehr zögerlich umsetzt.

So schreibt das Versorgungsstrukturgesetz, das die Arbeitsbedingungen für Vertragsärzte als Abwehr gegen Ärztemangel verbessern sollte, lediglich vor, dass Ärzte bei erstmaligem Überschreiten einer Richtgröße um mehr als 25 Prozent individuell beraten werden müssen.

Wird die Richtgröße ein zweites Mal überschritten, kann ein Regress exekutiert werden. Somit hat die KBV ihr Ziel, die Richtgrößenprüfung und das damit verbundene Regressrisiko abzuschaffen, bislang nicht erreicht.

Ebenfalls nicht erfüllt haben sich die Hoffnungen, die Ärzte in die frühe Nutzenbewertung gesetzt haben. So ist es gesetzlich möglich, dass ein positiv bewertetes Arzneimittel nach erfolgreich beendeten Verhandlungen über einen Erstattungsbetrag als Praxisbesonderheit anerkannt wird.

Von dieser Möglichkeit hat der GKV-Spitzenverband nur in drei von 26 abgeschlossenen Verfahren Gebrauch gemacht. (fuh/HL)

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