Triptane

Bundesrat lehnt Wechsel in den Freiverkauf ab

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BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist dagegen, die Wirkstoffe Sumatriptan und Zolmitriptan unter bestimmten Voraussetzungen von der Verschreibungspflicht freizustellen.

Das Bundesgesundheitsministerium war mit seinem Verordnungsentwurf dem Votum des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gefolgt. Der Gesundheitsausschuss bezeichnet in seiner Empfehlung an das Bundesratsplenum die Vorschläge als "nicht umsetzbar".

Bei Gesamtbetrachtung der sieben Triptane seien die Regelungen "nicht mehr zu überblicken", Fehleinschätzungen in der Praxis "programmiert".

Zwei Triptane auch als OTC erhältlich

Bislang sind zwei der sieben zugelassenen Vertreter dieser Wirkstoffklasse - Naratriptan und Almotriptan - auch in OTC-Versionen erhältlich.

Sumatriptan sollte nach dem Willen des BMG in oraler und nasaler Form, Zolmitriptan nur in oraler Form auch mit eng gefassten Maßgaben frei verkäuflich sein.

Zusätzlich sieht der Verordnungsentwurf umfangreiche Angaben zu Kontraindikationen und Warnhinweisen vor.

Dies zeigt nach Ansicht des Bundesrats-Ausschusses, dass die Wirkstoffe die Gesundheit "auch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch (...) gefährden können, wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden".

Zudem sei auch die Arzneiverschreibungs-Verordnung "kein Instrument zur Festlegung von Angaben der Packungsbeilage und der Fachinformation. Sie wird dadurch unlesbar."

Im Haftungsfall müsste der Apotheker zudem belegen, dass er sich erkundigt hat, ob die Anwendung des Triptons unter Beobachtung eines Arztes erfolgt. Die erforderliche Kontaktaufnahme sei aber nicht möglich, weil wegen der Rezeptfreiheit auch keine Verordnung vorliegt.

BAH: Nicht nachvollziehbar

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) nannte die Argumente des Bundesrats "in keiner Weise nachvollziehbar".

Die Erfahrungen mit den beiden frei verkäuflichen Triptanen zeigten, dass die Selbstmedikation "wirksam und sicher möglich ist", so der BAH.

Zudem sei es nicht ungewöhnlich, dass innerhalb einer Wirkstoffklasse einige Wirkstoffe verschreibungsfrei, andere hingegen nur auf Rezept erhältlich sind.

Eine solche Regelung "sollte sowohl durch die Angehörigen der Fachkreise als auch die Patienten beherrschbar sein". (fst)

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