Rationale Antibiotika-Therapie

Jede KV kocht ihr eigenes Süppchen

Ärzte sollen Antibiotika sorgfältiger einsetzen, um die Ausbreitung von Resistenzen einzudämmen. Das ist eine der Forderungen aus dem Treffen der G7-Gesundheitsminister. Eine Umfrage der "Ärzte Zeitung" unter den KVen und dem Hausärzteverband zeigt jetzt: Es gibt keine geschlossene Strategie für eine rationale Antibiotika-Therapie.

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75 Prozent aller Antibiotika-Verordnungen tätigen Vertragsärzte.

75 Prozent aller Antibiotika-Verordnungen tätigen Vertragsärzte.

© Wavebreak Media / Thinkstock.com

NEU-ISENBURG. Der rationale Einsatz von Antibiotika durch Ärzte ist von der Konferenz der G7-Gesundheitsminister der Industrienationen als ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen definiert worden.

Etwa drei Viertel aller Antibiotika werden in Deutschland von Vertragsärzten verordnet. Aus diesem Grund hat die "Ärzte Zeitung" bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie beim Hausärzteverband Baden-Württemberg nachgefragt, ob und inwieweit diese Organisationen Maßnahmen ergriffen haben, die Versorgung mit Antibiotika qualitativ zu verbessern. Bis auf Sachsen-Anhalt haben alle befragten Organisationen geantwortet.

Das Ergebnis ist ernüchternd. Es existiert nicht im Ansatz eine bundeseinheitlich geschlossene Strategie. Je nach Region fallen die Antworten höchst unterschiedlich aus. Generell kann von einer stringenten Verfolgung des Ziels nicht die Rede sein.

Nur die KVen Nordrhein, Westfalen-Lippe und Mecklenburg-Vorpommern haben in ihren Arzneimittelvereinbarungen nach Paragraf 84 SGB V für die Antibiotikatherapie bestimmte Versorgungsziele festgelegt. Die anderen KVen halten dies teils nicht für möglich, erwägen dies eventuell oder haben dies überhaupt nicht in Planung.

Vielerlei Hinderungsgründe angegeben

Unterschiedlich fallen auch die Antworten dazu aus, ob es für Ärzte Hinderungsgründe gebe, vor dem Einsatz von Antibiotika eine entsprechende (Labor-)Diagnostik durchzuführen.

Manche KVen sehen Ärzte in der Praxis unter zeitlichem Entscheidungsdruck, andere führen fehlende EBM-Ziffern und Budgetrestriktionen an, wiederum andere sehen keine Restriktionen für die Vertragsärzte.

Extrem heterogen fallen auch die Antworten zu den Fortbildungsangeboten und deren Nutzung bei Ärzten aus. Die allermeisten KVen verweisen auf die Existenz von Qualitätszirkeln. Viele verlassen sich jedoch auf Themen und Inhalte, die von der Basis bestimmt werden - ein Monitoring darüber findet nur ausnahmsweise statt.

Nur selten kann festgestellt werden, ob eine rationale Antibiotikatherapie einen Stellenwert in Pharmakotherapiezirkeln hat. Außerdem haben die meisten KVen keinen Überblick darüber, in welchem Ausmaß und in welcher Frequenz Ärzte an Qualitätszirkeln teilnehmen. - Unsere Fragen und die Antworten:

Frage 1: Werden in den aktuellen Arzneimittelvereinbarungen Versorgungsziele zur Antibiotika-Therapie definiert?

KV Baden-Württemberg

Derzeit gibt es keine Versorgungsziele in der Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Absatz 1 SGB V. Die Einführung von Qualitätsindikatoren im Bereich der Antibiotikaverordnung wurde innerhalb der KV für 2017 diskutiert.

KV Bayerns

Nein.

KV Berlin

Nein, sinnvolle Versorgungsziele müssten sich an der vorhandenen Morbidität orientieren. Die Berliner Kassen lehnten den Einbezug der Morbidität in die Arzneimittelvereinbarungen bisher stets ab. Solche Versorgungsziele sind nicht messbar und deswegen nicht beabsichtigt.

KV Brandenburg

Nein. In Zukunft ist dies aber vielleicht möglich.

KV Bremen

In Bremen gibt es derzeit keine Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Absatz 1 SGB V über Versorgungsziele, um eine rationalere Antibiotika-Therapie umzusetzen. Nach Ansicht der KV Bremen "sollten sich Ärzte eher insgesamt bei der Verordnung von Antibiotika zurückhalten, statt gute und schlechte Antibiotika zu unterscheiden".

KV Hamburg

In Hamburg gibt es keine Vereinbarung über Versorgungsziele in der Antibiotikatherapie. Dies ist nach aktuellem Stand auch in der Zukunft nicht geplant.

KV Hessen

Solche Vereinbarungen gibt es aktuell nicht. Ein Ziel für einen rationalen Antibiotikaeinsatz lasse sich in einer Arzneimittelvereinbarung nicht vereinbaren, teilt die KV Hessen auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit. "Um solch ein Ziel zu formulieren, müsste man dieses Ziel wirklich benennen und messen können." Eine Zielerreichung zu messen, wäre daher nur theoretisch möglich, aber nicht praktisch.

Hausärzteverband

Nein, in den Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 ff gibt es keine Vereinbarungen und es sind aktuell auch keine geplant. Die Zielerreichung zu überprüfen ginge nur mit einer Positivliste, Mittel der 1. Wahl, Mittel der 2. Wahl ff. Daher ist derzeit keine Überprüfung der Zielerreichung möglich.

KV Mecklenburg-Vorpommern

Für die Fachgruppen HNO- und Kinderärzte gibt es nach der Arzneimittel-Vereinbarung der KV Mecklenburg-Vorpommern Höchstquoten, wie viele Patienten mit Antibiotika behandelt werden sollten. Bei den HNO-Ärzten beträgt die Quote 6,8 Prozent, bei den Kinderärzten 9,0 Prozent der Gesamtfallzahl an behandelten Patienten.

Ziel ist es, die Sensibilität für den Umgang mit Antibiotika zu erhöhen. Die verordnenden Ärzte erhalten jedes Quartal eine Information, wie viele ihrer Patienten Antibiotika erhalten haben.

KV Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es zur Zeit keine Arzneimittelvereinbarungen nach Paragraf 84 Absatz 1 SGB V, die die Umsetzung einer rationalen Antibiotikatherapie vorsehen. Das erklärt Detlef Haffke, Sprecher der KV Niedersachsen (KVN). "In den aktuellen Gesprächen zu Arzneimittelvereinbarungen war dies (bisher) kein Thema." So wird auch keine Zielerreichung kontrolliert.

KV Nordrhein

In Nordrhein haben die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KVNo) im Jahr 2015 die Verordnung von Antibiotika erstmals in die Arzneimittelvereinbarung aufgenommen. "Abbau von Fehl-, Über- und Unterversorgung insbesondere im Bereich der systemisch anzuwendenden Antibiotika/Reserveantibiotika" ist dort als qualitatives Ziel festgehalten. Konkretisiert worden ist das Vorhaben in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der KV Nordrhein und der Krankenkassen.

Die Arbeitsgruppe hat sich die Antibiotika-Verordnungen der Haus- und Kinderärzte genauer angesehen. Ärzte, die bei diesen Verordnungen deutlich über dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe liegen, sind vor kurzem gezielt angeschrieben worden. Ihnen wurde erklärt, wie viel sie über dem Durchschnitt liegen. Mit der Information war der Appell verbunden, Antibiotika rational einzusetzen. Um einzuschätzen, welche Konsequenzen diese Aktion hat, ist es noch zu früh. "Eine Evaluation der Information kann erst durchgeführt werden, wenn die Verordnungszahlen vorliegen", teilt die KVNo mit.

KV Rheinland-Pfalz

Die KV Rheinland-Pfalz (RLP) hat unter Bezug auf Paragraf 84 Absatz 1 Nummer 2 SGB V zwar Zielwerte für Leitsubstanzen oder Werte für Leitsubstanzen von zehn Arzneimittelgruppen sowie Verordnungsquoten und Hinweise für weitere Arzneimittel(gruppen) vereinbart (Berücksichtigung im Rahmen der Richtgrößenprüfungen). Die Verordnungen von Antibiotika sind jedoch in Rheinland-Pfalz nicht Gegenstand einer solchen Vereinbarung, da in der Vergangenheit insbesondere Wirtschaftlichkeitsziele im Fokus der Anwendung des Paragrafen 84 Abs. 1 standen, wie es das Gesetz nahe legt. "Diesbezügliche Planungen gibt es nach hiesigem Kenntnisstand in der gemeinsamen Prüfeinrichtung aktuell nicht", teilt die KV mit.

KV Saarland

Im Saarland gibt es nach Angaben der KV Arzneimittel-Vereinbarungen, in denen auf den differenzierten Einsatz von Antibiotika und Antiinfektiva hingewiesen wird. Zusätzlich sei bereits eine Information zur Erreichung der Verordnungsziele veröffentlicht worden - mit Hinweisen auf Einsatz und Gefahren der Antibiotika-Gabe. Für die Pharmakotherapie der KV Saarland erfolgt standardmäßig auch eine Auswertung in Hinblick auf die Verordnungsweise von Antibiotika."Den Vertragsärzten werden ihre eigenen Auswertungen vorgelegt und bei eventuellen Differenzen werden entsprechende Auffälligkeiten bei der Beratung thematisiert", erklärte die KV. Dazu erhalten die Ärzte auch einen Vergleich zu ihrer Fachgruppe.

KV Sachsen

Versorgungsziele zum Antibiotikaeinsatz sind aktuell kein Bestandteil der Arzneimittelvereinbarung.

KV Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit noch keine Vereinbarung über Versorgungsziele in der Antibiotikatherapie, nach Auskunft der KVSH ist dies aber für die Zukunft geplant.

KV Thüringen

Antibiotika-Verordnungen sind nicht Gegenstand von Arzneivereinbarungen.

KV Westfalen-Lippe

In der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ist die Antibiotika-Therapie schon länger Gegenstand der Arzneimittelvereinbarungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen. Bereits seit 2006 ist der rationale Einsatz von Antibiotika nach Angaben der KV dort als qualitatives Ziel festgelegt. Die Zielvereinbarung 2015 sieht für Antibiotika und Fluorochinolone eine Absenkung der Verordnungsmenge vor, "unter anderem zur MRSA-Vorbeugung". Erreicht werden soll sie durch eine zurückhaltende Verordnung von Antibiotika und eine Reduzierung des Einsatzes von Reserveantibiotika.

Die Verordnungsdaten werden laut KVWL regelmäßig analysiert. "Daraus abgeleitet sind bereits mehrmals - zum Teil auch fachgruppenspezifische - Aussendungen durch die gemeinsame Arbeitsgruppe Arzneimittelvereinbarung erfolgt." Die rationale Antibiotika-Therapie ist auch Schwerpunktthema und Aufgreifkriterium in den individuellen Pharmakotherapieberatungen. Aktuell sind weitere fachgruppenspezifische Informationen in Vorbereitung. "Wir rechnen mit einem Versand noch in diesem Jahr passend zur Wintersaison."

Frage 2: Kritik gibt es am Einsatz von Antibiotika: Gibt es Hinderungsgründe für eine präzise Indikationsstellung?

KV Baden-Württemberg

Einerseits ist eine kalkulierte Therapie bei ausreichend gesichertem Verdacht auf eine relevante bakterielle Infektion oder Superinfektion leitliniengerecht. Andererseits muss natürlich die Sicherung des relevanten Erregers auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen. Hierbei sind Leitlinien zum Antibiotikaeinsatz in Krankenhäusern nur begrenzt auf die ambulante Behandlung übertragbar. Ein Grund hierfür ist beispielsweise aufgrund Fehlens im EBM (PCR) gar nicht mögliche weitergehende Diagnostik. Aber auch echter oder zumindest gefühlter wirtschaftlicher Druck (Laborbudget) könnten tendenziell eine adäquate Diagnostik einschränken. In vielen Fällen macht die Erregersicherung auch gar keinen Sinn.

KV Bayerns

Hinderungsgründe existieren nicht. Aber der Einsatz von Antibiotika wird - neben der Diagnostik - auch von anderen Faktoren beeinflusst: Der hohe Leistungsdruck trägt auch dazu bei, dass viele Menschen hoffen, durch die Einnahme von Antibiotika rascher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Mit dieser Erwartungshaltung sehen sich die Ärzte dann in den Praxen konfrontiert. Hinzu kommt, dass Ärzte nach einer banalen Virusinfektion auch bakterielle Superinfektionen sehen, die dann antibiotisch behandelt werden müssen. Deshalb informieren unsere 15 Pharmakotherapieberater bayernweit die niedergelassenen Ärzte auch über eine rationale Antibiotika-Therapie. Dies offensichtlich mit Erfolg: Nach den Daten des Versorgungsatlas des ZI für die vertragsärztliche Versorgung zum Thema Antibiotika (Oktober 2014) verordnen die bayerischen Vertragsärzte bei evidenzbasierten Zielkriterien besser als der Bundesdurchschnitt.

KV Berlin

Notfälle können nicht auf das Ergebnis eines Antibiogramms warten.

KV Brandenburg

Zeitdruck in der Praxis: Es müsste nicht nur der Erreger bestimmt werden, sondern auch die Sensitivität gegen ein geeignetes Antibiotikum. Krankenhaus-Entlassungsempfehlung: Oft ist die Antibiotika-Therapie bereits eingeleitet, wenn der Patient aus der Klinik kommt.

KV Bremen

Nach Auffassung der KV Bremen bestehen in der Ärzteschaft keine Hinderungsgründe einer diagnostischen Abklärung zur präzisen Indikationsstellung. "Wir wüssten nicht, was Ärzte hindern sollte", hieß es auf Anfrage.

KV Hamburg

Aus Sicht der KV Hamburg ist eine Diagnosestellung vor Verordnung eines Antibiotikums unabdingbar. "Wie der Arzt im konkreten Fall zu seiner Diagnose kommt und diese sichert, obliegt seiner Falleinschätzung und seiner ärztlichen Kunst", so die KV.

KV Hessen

Die KV sieht keine Hinderungsgründe für eine diagnostische Abklärung zur präzisen Indikationsstellung.

Hausärzteverband

Dies wird differenzierter gesehen: Es geht nicht um "nicht ohne diagnostische Klärung". Antibiotika werden vielmehr oft bei viralen Infektionen eingesetzt. Dies zu diagnostizieren ist nicht ganz einfach. Es sind keine sicheren Tests für die Differenzierung viral/bakteriell vorhanden. Eine präzise Indikationsstellung ist nicht möglich.

KV Mecklenburg-Vorpommern

Nicht in jedem Fall ist es sinnvoll, bis zur endgültigen diagnostischen Abklärung mit einer Antibiotikatherapie zu warten. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Antibiotika auch bei einer vorerst noch unpräzisen Indikationsstellung verordnet werden.

KV Niedersachsen

Hindernisse bei der Umsetzung der Grundsätze einer rationalen Antibiotika-Therapie sind nach Auffassung der KV vor allem unzureichende Kenntnisse in der sachgerechten Antibiotikaverordnung. Ein weiterer Aspekt, so die KV, seien übertriebene Wirksamkeitserwartungen auf Arzt- und/oder Patientenseite und mögliche Vorwürfe eines Behandlungsfehlers bei einer unterlassenen Antibiotikatherapie.

KV Nordrhein

Die KVNo weist die Vorwürfe zurück, dass Antibiotika ohne diagnostische Abklärung eingesetzt würden. "Unterschiede in der Verordnungshäufigkeit könnten damit zu erklären sein, dass die Bereitschaft abzuwarten bei Ärzten und Patienten unterschiedlich ausgeprägt ist." Eine Diagnosebezogene Überprüfung des Einsatzes von Antibiotika sei nur bei Einzelfallprüfungen möglich. Das werde nicht praktiziert. Stattdessen setze man mehr auf die Information der Ärzte.

KV Rheinland-Pfalz

Es mag sein, dass Antibiotika gelegentlich voreilig auch bei viralen Infekten eingesetzt werden, wenn Patienten darauf bestehen. Oft liegt in solchen Fällen aber bereits eine bakterielle Superinfektion vor. Das weitaus größere Problem ist jedoch, wie auf dem G7-Treffen formuliert, der globale Einsatz von Antibiotika zu nicht therapeutischen Zwecken wie in der Tiermast und der in vielen Ländern unkontrollierte Zugang zu Antibiotika.

Für eine präzise Indikationsstellung wären aufwändige Laboruntersuchungen (Antibiogramme) in großem Umfang erforderlich, welche unter dem zunehmenden Wirtschaftlichkeitsdruck möglicherweise nicht in ausreichendem Maße durchgeführt werden. Auch muss auf die Ergebnisse methodenbedingt mehrere Tage gewartet werden, was den Einsatz unter den Alltagsbedingungen einer Arztpraxis erschwert. In diesem Zusammenhang wurden bei dem G7-Treffen neben der Forderung nach neuen Breitbandantibiotika auch verbesserte diagnostische Möglichkeiten gefordert.

KV Saarland

- keine Angabe -

KV Sachsen

Grundsätzlich geht die KV davon aus, dass jeder Verordnung von Antibiotika eine "präzise Indikationsstellung" vorausgeht. Ob dies auch eine mikrobiologische Diagnostik voraussetze, liege aber im Ermessen des Arztes. Dass eine solche Abklärung nicht generell erfolge, lasse sich mit den dann sicherlich "explodierenden Laborkosten" erklären. Eine Überprüfung der Antibiotikaverordnungen anhand der Leistungsabrechnungen erfolgt nicht. Mit dem Modellprojekt "Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen" (ARMIN) werden Umsetzungsmöglichkeiten von Hinweisen zur Verordnung von Antibiotika bei Harn- und Atemwegsinfektionen geprüft. Erste Ergebnisse werden Ende dieses Jahres erwartet.

KV Schleswig-Holstein

Hinderungsgründe für eine diagnostische Abklärung zur präzisen Indikationsstellung existieren nach KV-Auffassung keine. Sie gibt aber zu bedenken: "Ärzte müssen bei der Erbringung von Laborleistungen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, denn für die Diagnostik vor Antibiotikaabgabe gibt es keine Ausnahmekriterien für nicht budgetrelevante Leistungen des EBM (Ziffern 32005-32023)".

KV Thüringen

Die KV weist die Unterstellung, Ärzte setzten Antibiotika nicht zielgenau ein, entschieden zurück. Verordnungen erfolgten generell nach leitliniengerechter diagnostischer Klärung. Die Diagnose werde in erster Linie nach klinischen Kriterien gestellt, dazu existierten evidenzbasierte Scores (Center- oder McIsaac-Score). Zusätzliche Laboruntersuchungen (Rachenabstrich) könnten in Einzelfällen erforderlich und würden dann auch veranlasst. Hier gebe es keine Hinderungsgründe. Bei akuten Erkrankungen sei jedoch unverzügliches Handeln erforderlich. Das Wirtschaftlichkeitsgebot sei zu beachten.

KV Westfalen-Lippe

Die KVWL sieht zeitliche und wirtschaftliche Gründe dafür, dass niedergelassene Ärzte Antibiosen oft ohne Keimnachweis durchführen. Man könne Patienten über einen Zeitraum von mehreren Tagen nicht unbehandelt lassen, wenn man den labortechnischen Keimnachweis abwarten müsste. Durch Anzüchten und Isolieren brauche dies aber Zeit, mitunter mehrere Tage. Zudem ließen sich Keime nicht immer nachweisen. "Des Weiteren ist eine ungerichtete antibiotische Behandlung meist wirtschaftlicher als eine umfangreiche Diagnostik."

Frage 3: Gibt es Möglichkeiten, eine rationale Antibiotika-Verordnung zu überprüfen - und wird das praktiziert?

KV Baden-Württemberg

Antibiogramme werden meistens im Fremdlabor gemacht. Diese Leistungen werden uns über die KBV zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus zur Verfügung gestellt. Die Prüfgremien sehen dies nicht. Wenn eine Praxis Antibiogramme selber macht, erscheint die Leistung in der Gebührenordnungsübersicht.

KV Bayerns

Nein.

KV Berlin

Das ist nicht prüfbar, in der Regel fehlt bei den Prüfgremien in der ersten Prüfstufe auch der Sachverstand. Abgerechnete Laborziffern geben keine sinnvollen Hinweise, ob das eingesetzte Antibiotikum sinnvoll war.

KV Brandenburg

Die Prüfgremien haben diese Möglichkeit im Rahmen der Zufälligkeitsprüfung, aber auch im Rahmen der Richtgrößenprüfung, wenn es Auffälligkeiten gibt. Bisher wurde davon aber noch kein Gebrauch gemacht.

KV Bremen

Die Überprüfung von Antibiotika-Verordnungen anhand der Leistungsabrechnungen habe in Bremen noch nie stattgefunden.

KV Hamburg

Um eine Verordnung von Antibiotika bei einem einzelnen Patienten auf deren medizinische Notwendigkeit zu prüfen, bedarf es eines Prüfantrags eines Kostenträgers. Erst dann wären die Voraussetzungen für die gemeinsame Prüfungsstelle gegeben, die einzelne Verordnung unter Berücksichtigung von Leistungsziffern zu überprüfen. Derartige Anträge liegen der gemeinsamen Prüfungsstelle derzeit aber nicht vor.

KV Hessen

Auch dies sei nur rein theoretisch, praktisch jedoch überhaupt nicht möglich. Von den Prüfgremien werden Abrechnungen nicht in dieser Art überprüft.

Hausärzteverband

Nein, dazu haben die Prüfgremien keine Möglichkeit.

KV Mecklenburg-Vorpommern

Diese Möglichkeit besteht nur theoretisch, ist für die gemeinsamen Prüfgremien aber nicht umsetzbar.

KV Niedersachsen

Zwar haben die gemeinsamen Prüfgremien die Möglichkeit, die Rationalität von Antibiotika-Verordnungen anhand der Leistungsabrechnung (EBM-Laborziffern) zu überprüfen - "es wird aber nicht praktiziert", hieß es.

KV Nordrhein

Die KVNo weist die Vorwürfe zurück, dass Antibiotika ohne diagnostische Abklärung eingesetzt würden. "Unterschiede in der Verordnungshäufigkeit könnten damit zu erklären sein, dass die Bereitschaft abzuwarten bei Ärzten und Patienten unterschiedlich ausgeprägt ist." Eine Diagnosebezogene Überprüfung des Einsatzes von Antibiotika sei nur bei Einzelfallprüfungen möglich. Das werde nicht praktiziert. Stattdessen setze man mehr auf die Information der Ärzte.

KV Rheinland-Pfalz

Durch Frequenzanalysen von Labor-Ziffern alleine ist eine Prüfung auf rationalen Einsatz von Antibiotika sicher nicht möglich.

KV Saarland

- keine Angabe -

KV Sachsen

Grundsätzlich geht die KV davon aus, dass jeder Verordnung von Antibiotika eine "präzise Indikationsstellung" vorausgeht. Ob dies auch eine mikrobiologische Diagnostik voraussetze, liege aber im Ermessen des Arztes. Dass eine solche Abklärung nicht generell erfolge, lasse sich mit den dann sicherlich "explodierenden Laborkosten" erklären. Eine Überprüfung der Antibiotikaverordnungen anhand der Leistungsabrechnungen erfolgt nicht. Mit dem Modellprojekt "Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen" (ARMIN) werden Umsetzungsmöglichkeiten von Hinweisen zur Verordnung von Antibiotika bei Harn- und Atemwegsinfektionen geprüft. Erste Ergebnisse werden Ende dieses Jahres erwartet.

KV Schleswig-Holstein

Die gemeinsamen Prüfgremien können nur bei Praxen, die sich bereits in einer Richtgrößenprüfung befinden, mit einer Verzögerung von rund 2,5 Jahren die Rationalität von Antibiotika-Verordnungen anhand der Leistungsabrechnung überprüfen.

KV Thüringen

2014 wurden bei Zufälligkeitsprüfungen auch Verordnungen von Antibiotika geprüft. Allerdings könne die Rationalität nicht anhand von Abrechnungsziffern geklärt werden.

KV Westfalen-Lippe

Die KVWL verweist auf die Schwierigkeit, die Rationalität von Antibiotika-Verordnungen anhand der Leistungsabrechnung zu überprüfen, gerade bei respiratorischen Infekten. Die Diagnosen und die Art der Therapie oder Antibiose würden aber nachgehalten. Detaillierte Informationen hierzu gäben das Projekt Euregio und das Robert-Koch-Institut.

Frage 4: Ist die rationale Antibiotika-Therapie ein Thema der Pharmakotherapiezirkel?

KV Baden-Württemberg

Derzeit nicht. Ende des Jahres wird dieses Thema im Rahmen des neuen Beratungskonzeptes der KVBW (Schwerpunktberatung) auch in die Qualitätszirkel gebracht. Hierzu wird auch eine Fortbildung mit der AkdÄ im Hause der KVBW angeboten.

KV Bayerns

Pharmakotherapiezirkel, bei denen Aspekte der Antibiotikatherapie besprochen werden können, gibt es unter der Ägide des Bayerischen Hausärzteverbandes insbesondere für die Teilnehmer an den Hausarztverträgen. Von Seiten der KVB bieten wir zum Thema MRSA seit 2013 einen Themenabend für die KVB- Qualitätszirkel an. Ferner bietet die KVB seit 2012/2013 drei Online-Leitfäden.

KV Berlin

Fortbildungszirkel werden von den Ärzten selbst organisiert und von der KV Berlin gefördert. Die Themen sichern die Qualitätszirkel selbst nach den Notwendigkeiten der ambulanten Versorgung aus.

KV Brandenburg

Es gibt keinen registrierten Qualitätszirkel, der sich ausschließlich der Pharmakotherapie widmet. Es ist für uns auch nicht zu klären, ob das Thema rationale Antibiotika-Therapie oft oder überhaupt in den einzelnen Qualitätszirkeln behandelt wird.

KV Bremen

Die Antibiotika-Verordnung sei in den Pharmakotherapiezirkeln "vereinzelt, aber selten" Thema. "Meistens wird die Antibiotika- Verordnung als Teilthema anderer Themen angesprochen."

KV Hamburg

Die KV Hamburg hat 2012 begonnen, zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen zum Thema anzubieten. Die KV informiert ihre Mitglieder außerdem regelmäßig in ihren Medien zum Thema rationale Antibiotika-Therapie. Darüber hinaus sind Vertreter der Hamburger Vertragsärzteschaft im MRE-Netzwerk" der Hamburger Gesundheitsbehörde engagiert.

KV Hessen

Die Antibiotika-Therapie ist "seit eh und je" Bestandteil der Pharmakotherapiezirkel. Es gebe außerdem regelmäßig Artikel in der Fachzeitschrift KVH aktuell Pharmakotherapie, die an verordnende Mitglieder versendet wird.

Hausärzteverband

Die HÄVG wird das Thema im Quartal 1/2016 aufgreifen.

KV Mecklenburg-Vorpommern

Antibiotika-Therapie ist ein Thema, aber nicht ausschließlich. Da die Zirkel selbstständig organisiert werden, besteht kein Überblick.

KV Niedersachsen

Fortbildungen zum Thema biete die KVN vereinzelt an. Aber im Wesentlichen sei da die ÄK Niedersachsen engagiert.

KV Nordrhein

Rationale Antibiotika-Therapie sei sicherlich Teil der Gespräche in Qualitätszirkeln. "Die KVNo hat dazu auch schon eine eigene Veranstaltung angeboten und eine Broschüre herausgegeben."

KV Rheinland-Pfalz

Die KV Rheinland-Pfalz nutzt das bundesweit etablierte Qualitätszirkelkonzept der KBV, welche das Thema Pharmakotherapie als eigenes Modul vorsieht (vgl. dazu Handbuch Qualitätszirkel, 3. Auflage, Stand Mai 2013). In diesem Modul ist die Strategie zur Erkennung, Prävention und Kontrolle von Antibiotika-Resistenzen des BMG berücksichtigt. Zudem hat die KBV drei Ausgaben von "Wirkstoff Aktuell" dem Thema Antibiotika gewidmet.

KV Saarland

Die Antibiotika-Therapie ist auch Thema in den Qualitätszirkeln. Zusätzlich bietet die KV den Vertragsärzten zahlreiche Publikationen an, in denen das Thema aufgegriffen wird.

KV Sachsen

Angeboten wird das "Curriculum zum rationalen Einsatz von Antibiotika" mit der Ärztekammer, dem Sozialministerium sowie der "AG Surveillance und Antibiotika-Strategie" des sächsischen MRE-Netzwerkes.

KV Schleswig-Holstein

Rationale Antibiotika-Therapie ist ein Thema in den Pharmakotherapiezirkeln.

KV Thüringen

Es wurde ein spezieller Qualitätszirkel zum Thema Antibiotikatherapie etabliert. Der Einsatz von Antibiotika ist nach Angaben der KV Thema zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen, zum Beispiel bei den Medizinischen Fortbildungstagen Thüringen. Es bestehe hier bei Ärzten großes Interesse.

KV Westfalen-Lippe

Den vielen Qualitätszirkeln in Westfalen-Lippe gibt die KVWL nach eigenen Angaben keine Themen vor. Die KVWL engagiert sich in der Eursafety-Health-Net-Initiative, dem euregionalen Netzwerk für Patientensicherheit und Infektionsschutz. Als Teil der Initiative ist eine Broschüre zur Verordnung von oralen Antibiotika unter Berücksichtigung der regionalen Resistenzlage entstanden. "Diese Broschüre nutzen wir regelmäßig in der Information und Beratung unserer Mitglieder."

Die Kassenärztliche Vereinigung und die Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer und der KV in Westfalen-Lippe bieten regelmäßig Fortbildungen zum Thema an, die sehr gut angenommen würden.

Frage 5: Hat Ihre KV einen Überblick, in welchem Umfang Ärzte die Fortbildungen zur rationalen Antibiotika-Therapie annehmen?

KV Baden-Württemberg

Nein.

KV Bayerns

Unsere Angebote für KVB-Qualitätszirkel erfreuen sich großer Beliebtheit.

KV Berlin

Nein, die Anwesenheitslisten werden nicht auf Zahl der Teilnehmer überprüft.

KV Brandenburg

Nein.

KV Bremen

Insgesamt sei die Nachfrage zu den Pharmakotherapiezirkeln "gut". Teilnehmerzahlen dazu liegen aber nicht vor.

KV Hamburg

Die von der KV organisierten Veranstaltungen werden nach ihren Angaben von den Mitgliedern "gut angenommen", Zahlen hierzu nennt sie aber nicht.

KV Hessen

In Hessen existieren über 1000 Qualitätszirkel. KVH aktuell hat eine Auflage von fast 30.000; sie wird von Mitgliedern von insgesamt fünf KVen gelesen.

Hausärzteverband

In der HÄVG haben wir einen genauen Überblick. Eine ausführliche Fortbildung über rationale Antibiotikatherapie erfolgt in den Pharmakotherapiezirkel schon 2009.

KV Mecklenburg-Vorpommern

Nein.

KV Niedersachsen

- keine Angabe -

KV Nordrhein

Rationale Antibiotika-Therapie sei sicherlich Teil der Gespräche in Qualitätszirkeln. "Die KVNo hat dazu auch schon eine eigene Veranstaltung angeboten und eine Broschüre herausgegeben."

KV Rheinland-Pfalz

Im Jahre 2014 wurde das Thema in insgesamt 78 Sitzungen von 43 Qualitätszirkeln behandelt, an denen zusammen 504 Vertragsärzte teilgenommen haben.

Des Weiteren bietet die KV Rheinland-Pfalz arzt- und praxisspezifische Pharmakotherapieberatungen an und führt für Vertragsärzte themenspezifische Fortbildungsveranstaltungen durch. In den Pharmakotherapieberatungen wird dieses Thema bei Bedarf und bei Interesse des Arztes immer besprochen.

KV Saarland

Zum Interesse und zur Beteiligung der Ärzte an Fortbildungen äußert sich die KV zurückhaltend: Interesse "scheint vorhanden", heißt es. Erhebungen dazu habe man bisher aber nicht vorgenommen.

KV Sachsen

Seit 2013 hätten an dem zweitägigen Kurs mehr als 100 Ärzte teilgenommen. Auch in den ärztlichen Qualifikationszirkeln sei dies ein "Dauerthema".

KV Schleswig-Holstein

Das ist der KV nicht bekannt. Die KVSH beteiligt sich an zwei Forschungsprojekten zum Thema und plant darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen im Bereich multiresistente Erreger.

KV Thüringen

Es wurde ein spezieller Qualitätszirkel zum Thema Antibiotikatherapie etabliert. Der Einsatz von Antibiotika ist nach Angaben der KV Thema zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen, zum Beispiel bei den Medizinischen Fortbildungstagen Thüringen. Es bestehe hier bei Ärzten großes Interesse.

KV Westfalen-Lippe

"Leider liegen uns hierzu aber keine aussagekräftigen Auswertungen vor, da nicht alle Fortbildungen zwangsläufig zertifiziert sind und somit in der Regel keine Dokumentation der Teilnehmer erfolgt."

Mitarbeit: HL, di, jk, ami, cben, kin, lup, zei, iss, aze

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