Nicht wettbewerbswidrig

Hilfsmittel-Händler darf Zuzahlung erstatten

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Onlinehändler für medizinische Hilfsmittel dürfen Patienten die gesetzliche Zuzahlung erstatten. Ein entsprechendes Versprechen ist nicht wettbewerbswidrig, so der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 143/15).

Er wies eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Onlinehändler für Diabetiker-Bedarf ab. Die Zuzahlung diene der Kostendämpfung im Gesundheitswesen, nicht dem Schutz der Mitbewerber. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen