LSG Brandenburg

Mischpreise: Gericht kippt Schiedssprüche

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POTSDAM. Mischpreise im Rahmen der frühen Nutzenbewertung dürfen nicht ausgehandelt oder "frei gegriffen" werden. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch entschieden. Es hob damit Schiedssprüche zu den Arzneimitteln Eperzan® und Zydelig® auf. Mischpreise wurden gebildet, weil der GBA nur für einige Subgruppen einen Zusatznutzen festgestellt hat. Das LSG bestätigte den Tenor seines im März im einstweiligen Verfahren getroffenen Beschlusses. Laut LSG müssen Schiedsstellen solche Preise nachvollziehbar berechnen. Auch hier äußerten die Richter aber Bedenken, ob dies ohne gesetzliche Grundlage zulässig wäre. (mwo)

LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 9 KR 213/16 KL und L 9 KR 72/16 KL

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