Cannabis als Medizin

Kassen lehnen Erstattung der Kosten oft ab

Cannabis auf Rezept – doch die Kostenerstattung muss von den Kassen genehmigt werden. Nur jeder zweite Antrag geht durch.

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BERLIN. Anträge auf die Kostenübernahme von Cannabinoiden müssen von Kassen oft abgelehnt werden. Oft reiche die Schwere der angegebenen Erkrankung für die Kostenerstattung nicht aus, wie eine Anfrage der "Ärzte Zeitung" bei verschiedenen Kassen zeigt.

"Es werden teilweise Anträge bei eindeutig nicht schwerwiegenden Erkrankungen gestellt", teilt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit. Vermehrtes Schwitzen an Händen und Füßen oder Antriebslosigkeit seien keine plausiblen Gründe. Bislang gingen 432 Anträge auf Kostenübernahme von Cannabinoiden bei der Knappschaft ein. 53 Prozent davon habe man abgelehnt, so eine Sprecherin. Sofern die Voraussetzungen nach Paragraf 31 Abs. 6 SGB V nicht vorlägen, sei es auch unerheblich, ob der Versicherte zuvor vom BfArM eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe.

Eine solche Ausnahmegenehmigung war bis zum Inkrafttreten der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes am 10. März nötig. Seither soll es bestimmten Patientengruppen einfacher sein, Cannabis als Medizin zu erhalten. Die Kostenübernahme muss jedoch weiter durch die Kassen gestattet werden.

Bei den Betriebskrankenkassen gingen bislang fast 650 Anträge ein, so eine vorläufige Auswertung für etwa die Hälfte aller BKKen. 52 Prozent davon hätte die BKK positiv entschieden, sagte Sprecherin Andrea Röder. Ein Grund dafür, Anträge abzulehnen, sind auch bei der BKK Erkrankungen, die nicht schwerwiegend genug sind. "Sturzneigungen bei einer älteren Dame oder leichte Formen von ADHS reichen nicht aus, um cannabishaltige Produkte einsetzen zu dürfen." Aber auch Ärzte, die die Erkrankung für den Antrag einschätzen müssen, machten Fehler, so Röder. So seien Unterlagen nicht vollständig und die Erklärungen für den Einsatz von Cannabis als Medizin in vielen Fällen zu dünn.

Die Grünen wollten in einer parlamentarischen Anfrage wissen, warum Kassen Anträge auf Kostenerstattung ablehnen. Antwort der Regierung: ihr lägen keine Zahlen vor, diese seien nur bei den Kassen verfügbar. (mam)

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