Kommentar – Arzneiverordnungsreport 2017

Nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Die Vorstellung des Arzneiverordnungsreports 2017 hat der AOK-Bundesverband am Mittwoch genutzt, um für die neue Wahlperiode arzneimittelpolitische Forderungen zu artikulieren. Das ist nachvollziehbar.

Bemerkenswert ist allerdings, dass auf dem Wunschzettel Instrumente stehen, die längst zum Werkzeugkoffer der Selbstverwaltung zählen.

So zum Beispiel die konsequente Nutzung der Festbeträge. Das ist ein seit fast 30 Jahren bewährtes Mittel und spart jährlich mehr als sieben Milliarden Euro. Aber es gibt noch Lücken, so der Heidelberger Pharmakologe Ulrich Schwabe: für Opioidanalgetika geben die Krankenkassen 813 Millionen Euro aus. Das könnte auf gut die Hälfte reduziert werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss für diese Arzneimittel eine Festbetragsgruppe beschließen würde und sich der Festbetrag am Preis von Morphin orientieren würde, wie Schwabe vorschlägt. Eine solche Kasseninitiative hat es aber nicht gegeben.

Eine noch neue Chance der Ausgabenbegrenzung ist der Biosimilarwettbewerb. Der Umsatz der Nachahmer ist mit 259 Millionen Euro noch verschwindend gering, aber das Marktpotenzial wächst wegen bedeutender Patentabläufe. Es käme auf die Ärzte an, dieses Potenzial zu nutzen. Medizinisch gebe es keine Bedenken und aufgrund der Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre kein erhöhtes Risiko, so der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft Professor Wolf-Dieter Ludwig. Die Krankenkassen hätten die Option, mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Zielvereinbarungen abzuschließen, um Biosimilarquoten zu erhöhen. Regionale Schwankungen zwischen unter zehn bis über 50 Prozent zeigen eine sehr heterogene Vertragslandschaft. Da ist Gestaltungsspielraum.

Eine weitere Möglichkeit ist es – und auch dies fordert die AOK – , die Verordnung von Arzneimitteln , die aufgrund einer beschleunigten Zulassung eine geringe oder gar keine Evidenz für einen Zusatznutzen haben, auf Zentren zu beschränken. Prinzipiell kann der Gemeinsame Bundesausschuss dies in Arzneirichtlinien festlegen. Dann müsste aber auch klar sein, was Zentren sind. Just darüber herrscht Streit zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Die jüngst von den Krankenkassen gekündigte Vereinbarung basierte auf einem Schiedsspruch. Es ist kaum realistisch, dass der Gesetzgeber solche Detailarbeit der Selbstverwaltung abnimmt. Es gilt, dem Subsidiaritätsprinzip wieder mehr Beachtung zu schenken. Dazu gehört auch Kompromissfähigkeit.

Lesen Sie dazu auch: Neue Arzneimittel: Arzneireport schießt auf Hochpreispolitik

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