Forschungsförderung

Regierung offen für Methadon-Studien

Die Bundesregierung ist offen für klinische Methadonstudien zur Krebstherapie. Eine gesetzliche Förderung hält sie aber für unnötig.

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BERLIN. Seit Jahren wird immer wieder über den Nutzen von Methadon in der Krebstherapie diskutiert. Zuletzt schlug das Thema 2017 Wellen bis in die Publikumsmedien.

Infolgedessen wurden Onkologen und Palliativmediziner zunehmend von Patienten mit dem Wunsch nach einer Methadonverordnung konfrontiert. Fachgesellschaften warnten dagegen mit Verweis auf die ungesicherte Studienlage vor überzogenen Hoffnungen.

Bei einer Sitzung des Bundestags-Petitionsausschusses erklärte zu Wochenbeginn der Parlamentarische Staatssekretär im Bildungsministerium, Thomas Rachel (CDU), die Bundesregierung stehe „der Förderung klinischer Studien zum Einsatz von Methadon in der Krebstherapie offen gegenüber“.

Das Ministerium fördere ebenso wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft Studienvorhaben „themenoffen“. Förderanträge könnten daher „aus allen Bereichen der Medizin gestellt werden“. Seinem Haus läge derzeit jedoch kein Antrag zur Mittelbewilligung für eine klinische Methadonstudie vor, versicherte Rachel.

Anlass der Ausschuss-Sitzung war eine Ende April dieses Jahres gestartete Petition (78411) mit dem Ziel einer gesetzlichen Förderung klinischer Methadonstudien.

Die den Petenten begleitende Ulmer Chemikerin Dr. Claudia Friesen, die den Methadoneinsatz in der Tumortherapie schon seit langem erforscht, berichtete nach Bundestagsangaben, dass bereits mehrere Finanzierungsanträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft gestellt, jedoch „niederschmetternd abgelehnt“ worden seien.

Die Deutsche Krebshilfe hatte 2009 einem Projekt Friesens zur Behandlung von Hirntumoren 300.000 Euro bewilligt.

Andere Anträge seien jedoch abgelehnt worden. Im Juni dieses Jahres hatte die Krebshilfe gemeldet, dass zwei weitere Anträge (Methadon gegen Hirn- und Dickdarmtumoren) von Gutachtergremien noch geprüft würden. (cw)

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