BfArM

Ausschreibungsfrist für Medizin-Cannabis endet

Die 2. Cannabis-Ausschreibung des BfArM kommt voran. Ab 2020 soll es medizinisches Cannabis aus Deutschland geben. Auch die Genehmigung der Cannabis-Erstverordnung wird vereinfacht. Und Anleger können an der nordamerikanischen Hanfindustrie jetzt erstmals im Fondspaket partizipieren.

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Medizinal-Hanf kann seit 2017 für bestimmte Patienten-Gruppen verordnet werden.

Medizinal-Hanf kann seit 2017 für bestimmte Patienten-Gruppen verordnet werden.

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FRANKFURT/BONN. Die Bemühungen um den Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland kommen einen Schritt voran: An diesem Dienstag endet die Frist des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Aufträge zur Produktion an Unternehmen ausgeschrieben hat. Die Behörde will mindestens drei Firmen Medizinal-Hanf unter Staatsaufsicht anbauen lassen.

Die Zuschläge sollen nach früheren Angaben im ersten Halbjahr 2019 erfolgen, das Cannabis aus eigenem Anbau „voraussichtlich ab 2020“ zur Verfügung stehen. Ausgeschrieben wurden 10,4 Tonnen Cannabis, verteilt auf vier Jahre. Der Ausschreibungsprozess war zunächst nur schleppend in Fahrt gekommen.

Zunächst hatte das vergaberechtlich zentral zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf im März dieses Jahres die erste Ausschreibung über 6,6 Tonnen Cannabis gestoppt, weil Bieterfristen zu kurz bemessen waren. Bei dieser ersten Runde hatten sich 118 Firmen beworben.

Reicht die ausgeschriebene Cannabis-Menge?

Bei der Mitte Juli gestarteten zweiten Ausschreibung sollen es informierten Kreisen zufolge jetzt doppelt so viele Interessenten sein. Das BfArM will sich nicht äußern.

Offen ist, ob die ausgeschriebene Menge reichen wird. Seit der gesetzlichen Liberalisierung Anfang 2017 erlebt Medizin-Hanf einen Boom. Hatten einst nur rund 1000 Kranke eine Ausnahmegenehmigung, können Ärzte Cannabis nach Genehmigung der Erstverordnung durch die Kasse jetzt frei verschreiben.

Ärzte und Apotheker berichten von stark steigender Nachfrage. Branchenexperten wollen von bundesweit rund 15.000 Cannabis-Patienten wissen; genaue Daten liegen bislang aber noch nicht vor.

Cannabis wird insbesondere gegen Tumorschmerzen, Übelkeit nach Chemotherapie oder Spastiken bei MS eingesetzt. Teils ist die medizinische Wirksamkeit aber umstritten.

Vereinfachung der Verordnung geplant

Unterdessen will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Genehmigung der Cannabisverordnung vereinfachen. Laut dem am Freitag in Grundzügen vorgestellten „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) soll nach der erstmaligen Verordnungsgenehmigung durch die Krankenkasse kein erneuter Bewilligungsantrag mehr bei geringfügigen Rezept-Änderungen nötig sein; das soll laut Gesundheitsministerium für Dosis-Anpassungen gelten, für den Wechsel der Blütensorte oder auch den Wechsel zwischen verschiedenen THC-Extrakten.

 Außerdem soll der Genehmigungsantrag zur ambulanten Cannabisversorgung ganz entfallen, „wenn unmittelbar zuvor eine stationäre Behandlung mit Cannabis stattgefunden hat“.

Cannabis für Anleger interessant

Auch für Anleger wird Cannabis immer interessanter: Zu Wochenbeginn kündigte das Hamburger Investment-Start-up Werkhausen & Stehr Hanf Consulting UG die Ausgabe des ersten Hanf-Aktienfonds an. Die Zeichnungsfrist für das aktiv gemanagte Beteiligungsportfolio (WKN: A2N84J) habe bereits begonnen und dauere bis 28. November.

Laut Emittent umfasst der Fonds rund 35 „führende Unternehmen der nordamerikanischen Hanf-Industrie“. Abgebildet werde die gesamte Wertschöpfungskette – Anbau, Patente und Lizenzen, Distribution, Forschung, Technologie und Pharmazie. (dpa/cw)

Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 19.11.2018 um 14.25 Uhr

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