Arznei-Vereinbarung

Rabattierte Arzneimittel im Fokus

Arzneimittel-Vereinbarung in Westfalen-Lippe für 2019 bietet Ärzten völlig neue Handlungsoptionen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DORTMUND. In Westfalen-Lippe sind die Arzneimittel- und die Heilmittelvereinbarung für 2019 unter Dach und Fach. Ein Novum im Arzneimittelbereich: Erstmals schlägt es für die niedergelassenen Ärzte positiv zu Buche, wenn sie rabattierte Arzneimittel verordnen. Das sei ein kleiner, aber sehr wichtiger Schritt für die Ärzte, sagte Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstand der KV Westfalen-Lippe (KVWL), bei der Vertreterversammlung in Dortmund.

Die KVWL und die Kassen setzen seit einigen Jahren auf die Definition von Leitsubstanzen und die Definition von Zielen. Im kommenden Jahr erproben sie dabei eine neue Systematik. „Wir haben erstmals in zumindest zwei Zielvereinbarungen erreicht, dass rabattierte Arzneimittel positiv bewertet werden“, berichtete Dryden. Das betrifft Direkte orale Antikoagulantien (früher NOAK) und Gonadotropin-Releasing-Hormon Analoga.

Verordnen Ärzte bei diesen Wirkstoffgruppen ab 1. Januar eine rabattierte Nicht-Leitsubstanz, wird dies zu 90 Prozent als wirtschaftlich gewertet. Wählen sie rabattierte Leitsubstanzen, vergrößert das den Verordnungsspielraum bei Nicht-Leitsubstanzen.

Es handele sich zugegebenermaßen um ein komplexes System, sei aber ein wichtiges Signal, betonte Dryden. „Die Kassen erkennen erstmals an, dass Rabattverträge eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abgesehen vom reinen Bruttopreis notwendig machen.“ Man werde diesen Weg konsequent fortsetzen, kündigte er an.

Die Zielvereinbarungen sind nach seinen Angaben in allen Bereichen gestrichen worden, in denen durch automatische Substitution keine Einsparungen und vor allen Dingen kein Steuerungspotenzial mehr vorhanden ist. „Beispielsweise seien hier Enoxaparin und Tiotropium genannt.“

Sonderausgabenvolumen für neue HCV-Medikamente

Das Ausgabenvolumen steigt von 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf 3,6 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr gab es ein Sonderausgabenvolumen für die ab Januar 2014 neu zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung der chronischen Hepatitis C. Diese Kosten sind 2019 wieder in das regionale Ausgabenvolumen eingegliedert worden.

Bei Heilmitteln beträgt das Verordnungsvolumen im kommenden Jahr 550 Millionen Euro, nach 495 Millionen Euro in diesem Jahr. Die Differenz zwischen geplanten und tatsächlichen Ausgaben sei retrospektiv um 19,7 Millionen Euro verringert worden, berichtete Dryden.

Die Richtgrößen steigen zugleich um 5,3 Prozent. „Wenn unsere Ärzte hier weiterhin konsequent die Vorgaben und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen der Langfristverordnungen besonderer Versorgungsbedarf nutzen, ist hier eine hohe Verordnungssicherheit gewährleistet.“

Der KVWL-Vorstand lobte explizit die Krankenkassen: „Ich freue mich darüber, dass wir inzwischen auch bei unseren Vertragspartnern einen neuen Wind verspüren, der nicht mehr in Richtung ‚Haben wir schon immer so gemacht‘ weht, sondern auch die Bereitschaft erkennen lässt, neue Wege zu beschreiten und damit die Versorgung der Versicherten der GKV voranzubringen.“

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