Homöopathie

Evidenz: Globuli-Deklaration soll deeskalieren

Homöopathie-Ärzte nehmen Stellung zur strittigen medizinischen Evidenz von Globuli & Co. Und mahnen Wissenschaftspluralismus an.

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BERLIN. „Angesichts fehlender Plausibilität zu den Wirkprinzipien der Homöopathie ist es Mode geworden, deren therapeutische Wirksamkeit in Abrede zu stellen, obwohl die hierzu publizierte Evidenz für eine Wirksamkeit spricht. Dennoch werden als Ausdruck von Ignoranz oder einer bewussten Stimmungsmache gegen die Homöopathie wissenschaftliche Fehlinformationen lanciert.“

Mit diesen Worten kritisiert Professor Peter Matthiessen, Vorsitzender des Sprecherkreises des Dialogforums Pluralismus in der Medizin, die Homöopathiegegner – und zwar in einer jetzt veröffentlichten „Homöopathie-Deklaration“.

In seiner öffentlichen Stellungnahme wirbt Matthiessen für das Modell der Integrativen Medizin. Darunter versteht er „eine vollorchestrierte Gesundheitsversorgung, die den individuell unterschiedlichen Bedürfnissen und Präferenzen der Bevölkerung zu entsprechen sucht“, die als Grundlage eines „kritischen, aber unvoreingenommenen Kooperationsgefüges zwischen Mainstreammedizin und ausgewählten komplementärmedizinischen Ansätzen“ bedürfe.

Matthiessen versucht offensichtlich, in Zeiten massiver Angriffe auf die Homöopathie durch den Münsteraner Kreis um die Medizinethikerin Professor Bettina Schöne-Seifert, die der Homöopathie jedwede medizinische Evidenz abspricht und sie deswegen aus dem medizinischen Versorgungsalltag verbannt sehen will, die Wogen zu glätten und die Arbeit der homöopathisch tätigen Ärzte in Deutschland – mehr als 7000 Ärzte in Deutschland führen die Zusatzbezeichnung Homöopathie – in ruhigeres Fahrwasser zu lenken.

Unterstützung erhält Matthiessen dabei unter anderem von der Hufelandgesellschaft – Ärztlicher Dachverband für Naturheilkunde und Integrative Medizin, der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie, dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte, der Gesellschaft anthroposophischer Ärzte in Deutschland, der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur, dem Privatärztlichen Bundesverband sowie dem Bürger- und Patientenverband Gesundheit Aktiv, die die Homöopathie-Deklaration mit unterzeichnet haben.

Als Erstautor der Deklaration verweist Matthiessen im Zusammenhang mit der Evidenz-Problematik der Homöopathie auf die Grundsätze der Professionalität, denen sich die Unterzeichner freiwillig unterwürfen. Diese beinhalteten eine Verpflichtung zur Wissenschaftlichkeit. Das gelte für die konventionelle Medizin wie für die Komplementärmedizin gleichermaßen.

Mit dem Verweis auf die Erkenntnis- und Wissenschaftstheoretiker Thomas Kuhn und Ludwig Fleck, die den Pluralismus in der wissenschaftlichen Beurteilung propagierten, verwahrt sich Matthiessen gegen alle, „die gegenwärtig mit eschatologischer Verbissenheit den Ausschluss der Komplementärmedizin von der Erstattungsfähigkeit durch die Kostenträger und ein Verbot der Homöopathie bzw. die Abschaffung der homöopathischen Arzneimittel fordern“, wie es in der Deklaration heißt.

Dem Staat sei es verfassungsrechtlich untersagt, einen bestimmten Wissenschaftsansatz zu privilegieren. Dementsprechend bestehe auch für die homöopathischen Arzneimittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine eigene Aufbereitungskommission, würden Arzneimittel im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) geregelt und seien im SGB V verankert. (maw)

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