Disease Interception

Krankheiten früh bekämpfen – Wie geht das?

Schwere Erkrankungen schon im präsymptomatischen Stadium zu detektieren und ihren Ausbruch durch eine zielgenaue Therapie zu verhindern, ist die Vision von Disease Interception. Über die Herausforderungen und Perspektiven des innovativen Konzepts diskutierten Experten in Berlin.

Von Abdol A. Ameri Veröffentlicht:
Die Teilnehmer des Workshops erkundeten unter Moderation von Wolfgang van den Bergh (Springer Medizin) Potenziale und Herausforderungen des Konzepts derDisease Interception.

Die Teilnehmer des Workshops erkundeten unter Moderation von Wolfgang van den Bergh (Springer Medizin) Potenziale und Herausforderungen des Konzepts der Disease Interception.

© Uwe Steinert

Berlin. Betroffene mit einem hohen Risiko für schwere Erkrankungen frühzeitig erkennen und nicht abzuwarten, bis sie klinische Symptome entwickeln, könnte bald Realität werden. Dazu braucht es eine kluge Kombination von Biomarkern und einer zielgenauen Therapie.

Das wirft eine Vielzahl medizinischer, rechtlicher, zulassungsrelevanter und auch ethischer Fragen auf. Umso wichtiger ist es, sich schon heute den Herausforderungen zu stellen, waren sich Experten in einem von Springer Medizin und dem Pharmaunternehmen Janssen organisierten Workshop einig.

Mehr als Frühprävention

Disease Interception geht über die Möglichkeit einer Frühprävention hinaus, sagte Professor Frank Jessen, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Köln. Während Prävention breit angelegt ist und nicht zwingend eine Therapie zur Folge hat, basiert das Interception-Konzept auf einer intelligenten Kombination von spezifischen, validierten Biomarkern und einer zielgenauen medizinischen Intervention. Mit Hilfe der Biomarker können Hochrisikopersonen detektiert werden, die dann im asymptomatischen Stadium behandelt werden.

Mit welchen Parametern soll die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Interception-Therapien gemessen werden? Welcher Biomarker kann den pathophysiologischen Prozess noch im asymptomatischen Stadium nachweisen? Wie lange müssen die Studien dauern, bis klar ist, ob eine Erkrankung wie Krebs oder Alzheimer bei Betroffenen tatsächlich „abgefangen“ werden kann?

Neue Studiendesigns gesucht

Professor Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), sieht einen Bedarf für neue, adaptive Studiendesigns, gute Registerstudien und neuartige Methoden zur Datenanalyse. „Der klassische Ansatz der randomisierten kontrollierten Studien im Phase-III-Programm ist ins Wanken geraten.“ Professor Andrew Ullmann, klinischer Infektiologe und Mitglied des Deutschen Bundestags (FDP), plädierte ebenfalls dafür, andersartige Studienkonzepte und auch neue Surrogatkriterien zu entwickeln, um den Nutzen und den Zusatznutzen von Interception-Ansätzen nachzuweisen.

Bevor Disease Interception klinische Realität wird, gilt es aber auch die leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen auszugestalten. Das Leistungsrecht biete sowohl rechtliche Anknüpfungspunkte für die Umsetzung der Interception-Idee als auch genügend Auslegungsspielraum, so Professor Herbert Rebscher, Geschäftsführer von IGV Research. „Vorsorge, Früherkennung oder Behandlung – diese Begrifflichkeiten sind nicht in Stein gemeißelt.“

Sowohl der Begriff der Krankenbehandlung (Paragraf 27 SGB V), als auch der der Krankheitsverhütung (Paragraf 23) und der Früherkennung (Paragraf 25) sind auslegungsfähig. „Das Recht ist so flexibel, dass damit auch die Zukunft gestaltet werden kann“, sagt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Hohe Anforderung an Beratung und Aufklärung

So verlockend die Möglichkeit zur Vermeidung von Krankheiten durch Disease Interception auch ist, der vielversprechende Ansatz stellt zugleich hohe Anforderungen an die Beratung und Aufklärung über die diagnostischen Möglichkeiten, Frühdiagnostik und der Interventionen, so Professor Eva Winkler, Leiterin „Ethik und Patientenorientierung in der Onkologie“ am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen, Universität Heidelberg. Wenn in Zukunft Disease-Interception-Ansätze zur Verfügung stehen, müsse die Entscheidung für oder gegen ihre Anwendung gemeinsam mit Patienten getroffen werden, so Winkler. Und: Das Recht auf Nichtwissen gelte auch in einer Ära von Disease Interception.

Nach Ansicht von Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG), wird das Konzept einen hohen Unterstützungs- und Schutzbedarf für die Betroffenen generieren. Patienten und Angehörige verbinden große Hoffnung, aber auch Vorbehalte mit der Option, schwere Krankheiten vor dem Ausbruch zu erkennen und zu therapieren. „Sie müssen wissen, warum sie zu einer Hochrisikogruppe gehören, wie valide der angebotene Test ist und welche therapeutischen Optionen zur Verfügung stehen.“

Die Teilnehmer am Workshop

  • Professor Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Dr. Christoph Bug, Medizinischer Direktor und Mitglied der Geschäftsführung von Janssen Deutschland
  • Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG)
  • Professor Frank Jessen, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Köln
  • Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands
  • Professor Herbert Rebscher, Geschäftsführer von IGV Research
  • Professor Andrew Ullmann, Mitglied des Deutschen Bundestags
  • Professor Eva Winkler, Leiterin „Ethik und Patientenorientierung in der Onkologie“ am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen, Universität Heidelberg
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