Diabetes

Bahr fordert Ausnahmen vom Festbetrag

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat den Beschluss des GBA über Festbetragsgruppen für Insuline gerüffelt. Er will Ausnahmeregelungen - beispielsweise für Kinder und Jugendliche mit Diabetes.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Gegen die Beanstandung von Daniel Bahr kann der GBA klagen.

Gegen die Beanstandung von Daniel Bahr kann der GBA klagen.

© Rainer Jensen/dpa

BERLIN. Diabetikern bleiben nach dem Eingreifen von Gesundheitsminister Daniel Bahr vorläufig Therapieumstellungen oder Zuzahlungen erspart. Gegen die Beanstandung, die der "Ärzte Zeitung vorliegt, kann der GBA beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg klagen.

Auch eine Modifizierung des Beschlusses vom 21. Februar 2013 ist denkbar, mit dem das Gremium drei gemeinsame Festbetragsgruppen für Humaninsulin und Insulin-Analoga gebildet hatte.

Aus dem GBA hieß es am Dienstag dazu nur: "Die Beanstandung wird geprüft." Der Beschluss sei einstimmig und mit Zustimmung der Patientenvertreter gefallen.

Arzneien ohne Aufzahlung für Kinder mit Diabetes gefordert

Die Fachleute des Ministeriums dagegen sahen den Beschluss in mehrerlei Hinsicht im Widerspruch zu Paragraf 35 SGB V. Schutzwürdige Patientengruppen könnten dadurch schlechtergestellt werden.

"Zur Sicherstellung der Versorgung von Diabetikern mit besonderem Unterzuckerungsrisiko und Kindern und Jugendlichen mit Diabetes hält es das Ministerium für notwendig, eine Ausnahme vom Festbetrag zu machen", sagte eine BMG-Sprecherin der "Ärzte Zeitung".

Für diese Gruppen sollten die Arzneien ohne Aufzahlung zur Verfügung stehen.

Schon 2008 habe die Vorgängerregierung deutlich gemacht, dass eine generell erzwungene Therapieumstellung von Insulinanaloga auf Humaninsulin für besonders schutzwürdige Patientengruppen eine unzumutbare Belastung darstelle.

Die Forderung nach Ausnahmen von der Festbetragsregel klingt harmloser als sie ist.

"Das Festbetragsinstrument ist ein starres Instrument, das Ausnahmen nicht zulässt," kommentierte Dr. Markus Frick vom Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) den Vorgang. Wolle man Ausnahmen, müsse man die Festbeträge neu justieren.

Rund 500.000 Betroffene

Im Augenblick profitiert eine Mehrzahl der mit Analoga behandelten Patienten von Rabatten, die die Hersteller den Kassen einräumen. Ob diese Vorteile mit einer Festbetragsgruppenregelung weiter bestehen könnten, ist derzeit unklar.

Das hänge davon ab, ob in den Rabattverträgen festgeschrieben sei, dass sie Festbetragsregelungen ablösten, heißt es bei GKV-Fachleuten. Die Rabattverträge zu Insulinanaloga seien auf jeden Fall alle vor einer Einordnung in Festbetragsgruppen verhandelt worden.

Nach einer konservativen Schätzung der Deutschen Diabetes Gesellschaft könnten rund 500.000 Menschen in Deutschland betroffen sein.

Er gehe davon aus, dass die Hersteller ihre Preise nicht auf die Festbeträge gesenkt hätten, sagte der Sprecher der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, Professor Andreas Fritsche aus Tübingen.

Die Kassen müssten aber nicht mehr als die Festbeträge erstatten. Für Patienten gefährliche Therapieumstellungen und Zuzahlungen wären die Folge gewesen.

Deshalb sei die Beanstandung durch das Ministerium gut.

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