AMNOG-Novelle

Ärzteschaft kritisiert Pläne der Regierung

Frühe Nutzenbewertung von Arzneien soll bleiben, wie sie ist, fordern Organisationen der Ärzteschaft.

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BERLIN. Gegen ein Aufweichen der Regeln der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln haben sich die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gewandt.

Neue Arzneimittel ohne einen belegten Zusatznutzen dürften keine höheren Kosten verursachen als eine zum Vergleich herangezogene ältere Therapie, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme für die Verbändeanhörung am 23. August. Das solle so auch für Ausnahmefälle gelten. Die Autoren des Referentenentwurfs für das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) räumen dem Gemeinsamen Bundesverband und dem GKV-Spitzenverband an dieser Stelle Spielräume ein. Sie sollen in Ausnahmefällen höhere Preise für Wirkstoffe ohne belegten Zusatznutzen verhandeln können, wenn möglicherweise kleine Patientengruppen doch von dem Wirkstoff profitieren könnten.

Streitpunkt Antibiotika

Neue Antibiotika sollten nach Auffassung von BÄK und AkdÄ auf jeden Fall die frühe Nutzenbewertung durchlaufen. Ein Automatismus wie bei Orphan drugs, nach der die Zulassung einem Nutzennachweis entspricht, müsse bei neuen Antibiotika verhindert werden. Die sieht der Referentenentwurf aber vor. Schnelltests zur Entscheidungshilfe bei der Verschreibung von Antibiotika stehen die Ärzte jedoch grundsätzlich positiv gegenüber.

Ärzte auf Kassenlinie

BÄK und AkdÄ plädieren zudem für eine rückwirkende Geltung der verhandelten Erstattungspreise ab der Markteinführung. Damit liegen sie auf der Linie der Krankenkassen, die dies seit langem fordern. Bislang kann der Hersteller die Preise für neue Wirkstoffe im ersten Jahr frei bilden. Der Gesetzentwurf ändert daran so gut wie nichts. Er führt eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro ein, ab deren Erreichen der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend gelten soll. Diese Schwelle im ersten Jahr hätten bislang nur drei Wirkstoffe gerissen, monieren die Innungskrankenkassen.

Kritik üben Ärzte und Kassen auch an Plänen, den Erstattungsbetrag künftig vertraulich zu behandeln. Das erschwere ein wirtschaftliches Verordnungsverhalten der Ärzte, heißt es auf Kassenseite. Die Vertraulichkeit soll über ein mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenes Arzt-Informationssystem in der Praxissoftware kompensiert werden. Dafür fordern die Ärzte strikte Neutralität. (af/fst)

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