AkdÄ
Neuer Leitfaden zur Meldung von Nebenwirkungen
BERLIN. Welche Nebenwirkungen sollten Ärzte melden und warum? Und was passiert dann mit den Infos aus solchen Meldungen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zum Melden von Nebenwirkungen hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) jetzt in einem neuen Leitfaden „Nebenwirkungen melden“ kompakt zusammengestellt.
Besonders relevant sind nach Angaben der AkdÄ Nebenwikrungen, die bislang nicht oder nicht in dieser Schwere in den Produktinformationen aufgeführt sind, generell schwerwiegende Nebenwirkungen und solche, die erst seit kurzem (weniger als fünf Jahre) zugelassene Medikamente betreffen.
In dem Leitfaden wird nicht nur erläutert, welche Daten eine UAW-Meldung enthalten sollte, sondern auch, was hinsichtlich Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht beachtet werden muss, wie die AkdÄ mitteilt.
Der Leitfaden kann auf der Website der AkdÄ kostenfrei als pdf heruntergeladen werden: www.adkae.de. Dort finden sich auch die UAW-Berichtsbögen als pdf oder Online-Formular. (run)