Arzneigesetz
GBA kritisiert „fragwürdige Bypässe“
BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) kritisiert Details im Gesetz für mehr Arzneisicherheit (GSAV). Problematisch ist aus Sicht des GBA-Vorsitzenden Professor Josef Hecken eine neue Ermächtigungsregelung im Sozialgesetzbuch V. Danach soll das Gesundheitsministerium selbst über die Erstattung von Impfstoffen und Mitteln zur „spezifischen Prophylaxe“ entscheiden können.
„Die vorgesehene Änderung setzt die ungute Reihe von behördlichen Übergriffen und nach Evidenzkriterien fragwürdigen Bypässen zum GKV-Leistungskatalog fort“, sagte Hecken am Dienstag der „Ärzte Zeitung“.
„Diese Regelung wäre ein weiteres Einfallstor für neue GKV-Leistungen, die ohne Nutzenbewertung des GBA nach behördlichem Gutdünken ins System gelangen könnten“, kritisiert der unparteiische Vorsitzende. Das GSAV soll am Mittwoch abschließend im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten und am Donnerstag vom Parlament beschlossen werden.
Eine Ermächtigung für das Bundesgesundheitsministerium, Impfstoffe in die Erstattung durch die GKV aufzunehmen, gibt es bereits im Infektionsschutzgesetz.
Dort sollte sie laut GBA-Chef Hecken auch verbleiben. „Denn Katastrophenschutz ist eine originär staatliche Aufgabe und keine der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Hecken.
Eine Verordnungsermächtigung im SGB V lehnt Hecken auch „aus Gründen der Rechtssystematik, aber vor allem auch mit Blick auf den Patientenschutz“ ab. (nös)