Großbaustelle ASV

Der neue Sektor lässt auf sich warten

Die ASV bleibt eine Großbaustelle - Fachleute sehen Gesetzgeber und GBA weiter geforder. Vor allem bei Honorar und Dokumentation gibt es mehr Fragezeichen als Antworten. Manche reden sogar von "Schwachsinn".

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist noch eine große Baustelle - ein Manko sind die Vergütungsregeln.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist noch eine große Baustelle - ein Manko sind die Vergütungsregeln.

© PhotographyByMK /fotolia.com

BERLIN. Eine Baustelle in der Selbstverwaltung, eine Baustelle in der Gesetzgebung des Bundes: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung präsentiert sich nach wie vor als Torso.

Die geplanten Vergütungsregeln gelten wie das Fehlen von Vorgaben zur elektronischen Kommunikation der Ärzteteams als strukturelle Umsetzungshemmnisse. Darin waren sich die Teilnehmer eines Symposiums des ASV-Bundesverbands am Mittwoch in Berlin weitgehend einig.

Die Kritik blieb konstruktiv. Der neue Leistungsbereich wurde überwiegend als beispielgebendes Projekt zur Überwindung der sektoralen Abschottung gelobt.

"Die elektronische Dokumentation ist unabdingbar für die Umsetzung der ASV", sagte Dr. Axel Munte, der Vorsitzende des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Dass Gesetzgeber und GBA keine Regelungen für die elektronische Dokumentation der Behandlungen in der ASV getroffen hätten, bezeichnete Claudia Korf von der Barmer GEK als "Schwachsinn".

Dazu dürfe der GBA die teilnehmenden Vertragsärzte und Krankenhäuser nicht verpflichten, entgegnete Renate Höchstetter von der Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte des GBA. Das Gremium setze auf Freiwilligkeit.

Vergütungsregel gilt als Einstiegshürde

Seit dieser Woche wertet der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Stellungnahmen zu den ersten Konkretisierungen aus. Legt man die üblichen Abläufe beim GBA und die Prüfzeiten im Gesundheitsministerium zugrunde, werden die Ärzte frühestens ab dem zweiten Quartal 2014 den neuen Versorgungsbereich aufbauen können.

Erste Indikationen werden schwere Verläufe gastrointestinaler Erkrankungen und als seltene Krankheit die Tuberkulose sein.

Auf scharfe Kritik stieß der Fahrplan für eine Vergütungsregelung für die ASV. Vorgesehen ist bislang, dass jeweils in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten einer Indikation nach regulärem EBM abgerechnet werden soll.

In dieser Zeit soll der um die Deutsche Krankenhausgesellschaft ergänzte Bewertungsausschuss den EBM für die ASV modifizieren. In einer dritten Stufe könnte dann nach "ambulanten DRG" abgerechnet werden.

Den EBM als Starter zu nehmen, sei "zielfremd", kritisierte AOK-Vorstand Uwe Deh. Besser sei es, direkt zu einer "stationären Vergütung ohne Betten" vorzustoßen, sagte Deh. Eine Einzelabrechnung der zur Teambildung verpflichteten Teilnehmer an der ASV halte er für problematisch, sagte Deh. Die AOKen würden die Abrechnung mit dem Team bevorzugen.

Der Schuss, die ASV mit dem EBM als Abrechnungsgröße einzuführen, kann nach hinten losgehen. "Man muss davon ausgehen, dass niedergelassene Onkologen nicht teilnehmen , weil es sich für sie nicht lohnt", warnte Dr. Wolfgang Abenhardt, stellvertretender Vorsitzender des ASV-Verbandes.

Als "Knackpunkt" identifizierte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler, in der EBM-Bewertung den Umgang mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), die noch nicht Bestandteil des EBM seien und für die in den Kliniken der Verbotsvorbehalt gelte.

ASV: Muss der Gesetzgeber noch einmal ran?

Eine mit der Finanzierung zusammenhängende Bedeutungsverlagerung machte Dr. Wulf-Dietrich Leber, beim GKV-Spitzenverband zuständig für die Krankenhäuser, aus.

Mit der Neuregelung gehe es nicht mehr um die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, sondern um die Ausdeckelung von Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Patienten müssten sich auf echte interdisziplinäre Zusammenarbeit verlassen können und vor virtuellen ASV-Abrechnungsgemeinschaften geschützt werden.

Eine nicht beantwortete Frage ist, warum nur der fachärztliche Honorartopf um die Ausgaben für die ASV bereinigt werden soll und nicht auch die Budgets der Krankenhäuser, fanden die Vertreter der Krankenkassen.

Der Gesetzgeber hat die ASV in einem neun Absätze und insgesamt 2322 Wörter umfassenden Paragrafen sehr detailliert geregelt. Dennoch verstummt der Ruf nach weiteren gesetzgeberischen Eingriffen vor allem auf der Kassenseite nicht.

Dort wird über die Einbindung der ASV in die Bedarfsplanung nachgedacht. Bislang ist sie davon ausgenommen. Zudem wollen die Kassen die ASV-Landschaft über Selektivverträge mitgestalten können. Den Verbotsvorbehalt würden sie am liebsten durch eine "strukturierte Einführung von Innovationen" ersetzt sehen, sprich: das Testen neuer Verfahren nur in Zentren.

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen